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Lachgas: Nach Verkaufsverbot kündigt Stadt Kontrollen an

31.03.2025 / 14:21 Uhr — Info Stadt / duz

Foto: Stadt Dormagen Nach einer Kampagne gegen den Konsum von Lachgas wurde jetzt ein Verbot beschlossen
Nach einer Kampagne gegen den Konsum von Lachgas wurde jetzt ein Verbot beschlossen
Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts sind der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige ab sofort in Dormagen verboten. Dies hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Es soll auch verhindert werden, dass Volljährige das Gas erwerben und anschließend den Minderjährigen zur Verfügung stellen. Verstöße gegen das Verbot werden mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet. Die Stadtverwaltung kündigt an, dass es kurzfristig Schwerpunktkontrollen an den Verkaufsstellen im Stadtgebiet geben werde.

In Dormagen wurden in den vergangenen Monaten an verschiedenen Stellen leere Flaschen von Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – gefunden. Dazu gehörten unter anderem der Parkplatz „Unter den Hecken“, der Schützenplatz in Dormagen und die Umgebung der Kulturhalle. Zudem wurden mehrfach Gruppen auf Schulhöfen und hinter der Stadtbibliothek angetroffen, die gerade Lachgas konsumierten. „Der Missbrauch von Lachgas kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Diese können Jugendliche in der Regel noch gar nicht gänzlich einschätzen. Deshalb müssen wir frühzeitig eingreifen und das Leben und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen schützen. Durch die Verordnung wollen wir dieser gefährlichen Modeerscheinung entschieden entgegentreten, bevor wieder etwas Schlimmes passiert“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.

Bereits Anfang September 2024 hatte eine betroffene Mutter den Bürgermeister kontaktiert, nachdem ihre Tochter massive Schäden durch Lachgasmissbrauch davongetragen hat. Daraufhin startete die Stadt Dormagen eine Aufklärungskampagne gegen Lachgas. Diese umfasste insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakaten in Schulen, Jugendzentren und öffentlichen Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Organisationen. Zudem warnte die Stadt Dormagen über Anzeigen im Bus und in den sozialen Medien aktiv vor den Gefahren.

Lachgas wird häufig als „Spaßdroge“ in Partyszenen verwendet, da es kurzfristig euphorisierende Effekte hervorrufen kann. Doch der Missbrauch dieser Substanz birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. Zu den möglichen Folgen zählen Atembeschwerden, Schwindel, Ohnmacht, Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen bis hin zu langfristigen neurologischen Schäden.

Hintergrund
Vorkommen:
Eigentlich wird Lachgas zum einen von Ärzten als Schmerz- und Betäubungsmittel etwa bei Narkosen und zum anderen in der Industrie beispielsweise in Sahnekartuschen benutzt. Es ist farb- und geruchslos.

Rechtsprechung: Der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas-Kartuschen ist in Deutschland bislang nicht flächendeckend verboten. Erste Städte wie Dortmund, Hamburg und Osnabrück haben jedoch aufgrund der möglichen Gefahren bereits Verbote in ihren Kommunen erlassen. In anderen Ländern wie beispielsweise den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark und Frankreich gelten bereits landesweite Verbote.

Hilfe: Mehr Informationen zur Wirkung, zu möglichen Folgen und Schäden von Lachgaskonsum gibt es im Internet. Beratung und Hilfe bieten das Jugendzentrum „Die Rübe“ telefonisch unter 0177 6724738 oder per E-Mail sowie die Suchtkrankenhilfe der Caritas (im Rhein-Kreis Neuss), Unter den Hecken 44 (1. Etage), telefonisch unter 02133 2500333 bzw. per E-Mail.
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