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Glasfaser ist ein Thema am heutigen Weltverbrauchertag

15.03.2024 / 15:11 Uhr — Info Dormago - bs

In Dormagen verfügen bislang nur rund 28 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Das ändert sich gerade, da aktuell verstärkt in vielen Städten und Gemeinden ausgebaut wird. Wie es um den Breitbandausbau vor Ort steht, hat die Beratungsstelle Dormagen der Verbraucherzentrale NRW untersucht.

“In Dormagen konnten wir bei unserer Erhebung zwei verschiedene Ausbauunternehmen identifizieren. Beide gaben an, dass ihre Leitungen grundsätzlich auch für andere Anbieter zur Verfügung stehen. Allerdings ist für einen kostenlosen Anschluss der Immobilie häufig ein Nutzungsvertrag mit dem ausbauenden Unternehmen erforderlich. Insgesamt scheint der Glasfaserausbau in Dormagen aber zu funktionieren. Jedenfalls haben uns bisher kaum Beschwerden zu den Glasfaseranbietern in Dormagen erreicht“, erläutert Ralf Eming, Leiter der Beratungsstelle Dormagen.

„Allerdings häufen sich gelegentlich Beschwerden über Haustürgeschäfte, bei denen der Glasfaserausbau oder der Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim Kabelfernsehen als Vorwand benutzt werden, um Menschen zum Abschluss eines Vertrages zu drängen. In der Regel haben diese Haustürgeschäfte in Dormagen gar nichts mit den Unternehmen zu tun, die den tatsächlichen Glasfaserausbau betreiben. Vielmehr handelt es sich um Trittbrettfahrer. Hier ist es wichtig, sich nicht unter Druck setzen zu lassen.“

Die Beratungsstelle gibt gibt Tipps, worauf Verbraucher:innen beim Glasfaseranschluss achten sollten:

  • Ist ein Glasfaseranschluss überhaupt sinnvoll?
    Viele Verbraucher:innen fragen sich, warum sie überhaupt einen Glasfaseranschluss ins Haus legen lassen sollten. Fakt ist, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen, wie zum Beispiel Streaming-Dienste oder Social-Media-Plattformen, eine deutlich höhere Bandbreite. Und dieser Trend setzt sich fort. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaseranschlüsse. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten. Verbraucher:innen sollten sich daher genau über die unterschiedlichen Kostenmodelle informieren. Wer jeweils in der eigenen Straße ausbaut, darüber können sich Verbraucher:innen zum Beispiel beim Kompetenzzentrum Gigabit.NRW oder bei der zuständigen Breitbandbeauftragten des Rhein-Kreis-Neuss anbieterunabhängig informieren.
  • Was ist ein „echter“ Glasfaseranschluss?
    Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter:innen von Kabelnetzunternehmen immer wieder, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung und trägt den Namen „Fiber to the home“ („FTTH“, deutsch: „Glasfaser nach Hause“). Andere Angebote wie „Fiber to the curb“ („FTTC“, „bis an den Bordstein) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit ausbremst.
  • Was bedeutet die Ausbauquote?
    Anbieter bauen sehr häufig nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel entsprechende Verträge vor Beginn des Ausbaus abschließt. Wird die Quote nicht erreicht, so werden die Verträge meist storniert. Vor Vertragsschluss sollten Interessierte prüfen, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt, was passiert, wenn nicht ausgebaut wird oder der Beginn sich verzögert. Wird der Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis“ gelegt"? In diesem Fall sollte geprüft werden, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn endgültig klar ist, dass durch das Unternehmen ein Glasfaserausbau nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt stattfinden wird.
  • Welcher Tarif ist sinnvoll?
    Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download und Upload. Je nach den persönlichen Nutzungsgewohnheiten, kann der individuelle Bedarf stark variieren. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistung benötigt wird, sollte beim Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit. Vorsicht ist bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten geboten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.
  • Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?
    Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, haben Verbraucher:innen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, kann er nicht widerrufen werden. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den entsprechenden Kündigungsklauseln ab.

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