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Dormagen: Lokale Wirtschaftsnachrichten

Liquiditätshilfen für Gewerbetreibende vom Kreis genehmigt

26.02.2021 / 14:14 Uhr — Stadtinfo / bs

Der Rhein-Kreis Neuss hat dem Antrag der Stadt Dormagen auf schnelle wirtschaftliche Hilfen zugestimmt. Jetzt können bis zu 500.000 Euro kurzfristig ausgezahlt werden.

„Wir sind sehr erleichtert, dass wir einen schnellen Weg gefunden haben, unsere Gewerbetreibenden finanziell zu unterstützen. Der eine oder andere könnte sonst womöglich die finanzielle Durststrecke nicht mehr überbrücken“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld und dankt dem Fachbereich Finanzen für die schnelle und erfolgreiche Umsetzung. „Wir wollen unsere Unternehmer unterstützen, wo es geht, um dafür zu sorgen, dass Dormagen auch weiterhin eine lebendige Stadt mit einem vielfältigen Angebot bleibt.“

In der Stadtratssitzung am 3. Februar hatte sich die Politik einstimmig für eine kurzfristige, finanzielle Überbrückungsmöglichkeit ausgesprochen (Dormago.de berichtete im Vorfeld). Ziel war es, insgesamt eine Million Euro zur Verfügung stellen zu können. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist dies nicht ohne Weiteres möglich und nimmt vor allem viel Zeit in Anspruch. Zeit, die nicht alle Gewerbetreibende haben. Lediglich kurzfristige Hilfen bis zur Bagatellgrenze von insgesamt 500.000 Euro sind ohne Genehmigung der BaFin möglich. Es bedarf aber der Zustimmung des Kreises. Dies hat der Rhein-Kreis jetzt genehmigt.

Sobald die entsprechenden Unternehmen die Unterstützungen des Bundes erhalten haben, muss der kurzfristige Überbrückungskredit der Stadt unverzüglich zurückgezahlt werden.

Gewerbetreibende können ab sofort einen Antrag auf Liquiditätshilfe stellen. Das Formular steht zum download auf der SWD-Homepage bereit und muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zurückgesendet werden. Zudem müssen eine Kopie des beim Bund gestellten Antrages auf Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II + III) sowie eine Kopie des Personalausweises eingereicht werden.

Die Anträge können bis zum 15. April eingereicht werden. Pro Antrag können bis zu 20.000 Euro – insgesamt für alle Anträge 500.000 Euro – ausgezahlt werden. Ist die Obergrenze erreicht, dürfen keine weiteren Anträge positiv beschieden werden.

Bei Rückfragen steht Lidia Wygasch-Bierling von der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD) telefonisch unter 02133 257 436 zur Verfügung.
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