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Dormagen: Lokale Wirtschaftsnachrichten

Sofortmaßnahmen: „Luft zum Atmen“ für heimische Unternehmen

20.03.2020 / 16:44 Uhr — Presseinfo Stadt / duz

Foto: Dormago - bs Pressefotos Eine Sofortmaßnahme: Die Stadt Dormagen erlässt Gastronomiebetrieben die Sondernutzungsgebühr für den Außenbereich
Eine Sofortmaßnahme: Die Stadt Dormagen erlässt Gastronomiebetrieben die Sondernutzungsgebühr für den Außenbereich
Dormagen. Die Stadt Dormagen und das Land Nordrhein-Westfalen reagieren mit ersten Maßnahmen auf die existenzielle Bedrohung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Corona-Krise. Steuerstundungen und der Verzicht auf Gebühren sollen den Unternehmen kurzfristig „Luft zum Atmen“ verschaffen.

Keine Sondernutzungsgebühr für Außenbereich
Als Sofortmaßnahme erlässt die Stadt Dormagen Gastronomiebetrieben die Sondernutzungsgebühr für den Außenbereich. „Gerade Restaurants und Cafés sind vom Geschäftsausfall stark betroffen und haben kaum Möglichkeit, die über Wochen entgangenen Einnahmen wieder reinzuholen, wenn irgendwann der normale Betrieb wieder beginnt“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Mit dem Erlass der Terrassengebühr wollen wir die Gastronomie wenigstens ein Stück weit entlasten.“ Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, doch bittet die Stadt, von Nachfragen zunächst abzusehen. Die Dienststellen sind aktuell mit den Umsetzungen der Corona-Maßnahmen ausgelastet. „Wir werden unsererseits Kontakt mit den Gastronomen aufnehmen, sobald Kapazitäten dafür frei sind“, betont Thomas Rütten vom Ordnungsamt.

Stadt setzt auf Antrag Gewerbesteuerzahlungen aus
Alle Unternehmen in Dormagen, die insolvenzgefährdet sind, können ihre Gewerbesteuervorauszahlungen herabsetzen lassen oder die Zahlungen ganz - zunächst für vier Monate zinslos - aussetzen. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende des Jahres, im Einzelfall sind individuelle Lösungen möglich. „Die Verwaltung wird entsprechende Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der Zahlungen ab sofort bevorzugt bearbeiten und bewilligen“, kündigt Lierenfeld an. Anträge richten Unternehmen bitte direkt an das Steueramt der Stadt. Das Antragsformular kann im Internet heruntergeladen werden.

Steuerstundungen unter dem NRW-Rettungsschirm
Auch das Land hat mit sofortiger Wirkung steuerliche Maßnahmen als „NRW-Rettungsschirm“ beschlossen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Stundungen von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer entgegen und ermöglicht die Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Säumniszuschläge werden erlassen, Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Das Antragsformular des Landes kann im Internet im Bereich „Corona-Krise - Hilfen für Unternehmen“ heruntergeladen werden.

Hilfen für Selbstständige und Kurzarbeitergeld
An gleicher Stelle stellt die SWD auf ihrer Internetseite weitere stetig ergänzte aktuelle Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmer und Selbständige bereit. SWD-Geschäftsführer Michael Bison und sein Team haben in dieser Woche dutzende Beratungsgespräche mit Geschäftsleuten geführt. „Es gibt einfach ganz viele offene Fragen und gerade die Themen Kurzarbeitergeld und Hilfe für Selbstständige sind akut“, berichtet Bison. Im unübersichtlichen Feld der Institutionen, die Hilfe anbieten, schafft die SWD einen strukturierten Überblick und vernetzt auf kurzem Weg zum richtigen Angebot.

„Wer als Selbstständiger aktuell nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, kann bei der Bundesagentur Arbeitslosengeld II beantragen“, nennt Bison ein häufig nachgefragtes Soforthilfe-Programm. Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bei der Bundesagentur beantragt. Für Verdienstausfall bei Tätigkeitsverbot und im Falle einer Quarantäne ist wiederum der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig.

Der kurze Draht zur SWD
Die SWD berät Unternehmen in der Corona-Krise telefonisch unter 02133/257-405 oder per E-Mail.
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