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Dormagen: Lokale Wirtschaftsnachrichten

NRW-Parkausweis für Handwerker

23.03.2017 / 16:11 Uhr — Rhein-Kreis Neuss / bs

Foto: Thinkstock-iStock - Jean-Philippe Wallet Pressefotos Ein neuer Handwerker-Parkausweis ist ab April  für ganz NRW gültig
Ein neuer Handwerker-Parkausweis ist ab April für ganz NRW gültig
Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss und seine Städte und Gemeinden führen am 3. April einen neuen Handwerker-Parkausweis in zwei Varianten ein. Die eine Variante gilt für den Regierungsbezirk Düsseldorf, die andere für ganz Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Projekts „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ des Rhein-Kreises Neuss war der Handwerkerpark-Ausweis im Jahr 2003 eingeführt worden. Das Angebot wurde seitdem ständig erweitert, so dass es Handwerksbetrieben inzwischen möglich ist, ihre Fahrzeuge nicht nur in den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss, sondern auch im Rhein-Erft-Kreis beziehungsweise im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf gebührenfrei abzustellen. Aufgrund eines neuen Erlasses des Landesverkehrsministeriums können die Ausweise von den kommunalen Straßenverkehrsbehörden nun für mehrere Regierungsbezirke und somit auch für das gesamte Land NRW genehmigt werden.

Der Antrag auf einen Handwerker-Parkausweis ist bei der Verwaltung der Kommune zu stellen, in der der jeweilige Betrieb seinen Sitz hat. Der Antrag kann nur für ein Kraftfahrzeug plus einen Ersatzwagen gestellt werden.

Der Ausweis berechtigt ohne besondere Einzelfallprüfung zum Parken im eingeschränkten Halteverbot beziehungsweise in Halteverbotszonen, zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Beachtung der Höchstparkdauer, zum Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinpflicht sowie zum Parken auf Anwohnerparkplätzen. Gleichzeitig wurde auch das Angebot des Parkausweises für soziale Dienste erweitert. Dieser kann jetzt auf Wunsch für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf erteilt werden.
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