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Dormago: Internetportal für Dormagen

Dormagen: Lokale Polizeimeldungen

Quelle: Polizei Rhein-Kreis Neuss

Präventionstipps zum verdächtigen Ansprechen von Kindern

16.12.2024 / 20:03 Uhr — Info Dormago / duz

Der Polizei im Rhein-Kreis Neuss liegt derzeit eine Mitteilung über ein mögliches, verdächtiges Beobachten von Kindern vor. In sozialen Netzwerken wird vor einer Person gewarnt, die im Bereich Dormagen-Rheinfeld im Auto gesessen und offenbar Kinder beobachtet habe. Jeder dieser Hinweise wird ernst genommen und gewissenhaft bearbeitet. Die Kriminalpolizei prüft momentan die konkreten Ereignisabläufe. Bei ihren Ermittlungen erhielt die Polizei auch Kenntnis darüber, dass diese Meldung über einen Messenger-Dienst weiterverbreitet werde.

Soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Instagram, TikTok und X spielen eine immer größere Rolle in der alltäglichen Kommunikation. Diese Plattformen generieren innerhalb kürzester Zeit eine große Reichweite. Ein gut gemeinter Post als Warnung oder auch eine Nachfrage in den Kommentaren ist schnell geteilt und genauso schnell verbreitet. Nicht selten führen gut gemeinte "Warnhinweise" oder auch Informationen, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, zu einer unkontrollierten Verbreitung und zu ungewollter Panikmache. Daher bittet die Polizei um größtmögliche Zurückhaltung bei der Weitergabe solcher Hinweise.

Es ist wichtig, dass sich Personen darüber bewusst sind, dass Handlungen in sozialen Netzwerken die Verbreitung von Spekulationen beeinflussen können. Das Teilen unbestätigter Informationen kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen führen. Daher ist es ratsam, vor dem Teilen oder Posten die Quellen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und vertrauenswürdig sind.

Empfehlungen der Polizei
- Seien Sie vorsichtig mit Informationen aus unbekannten Quellen.
- Überprüfen Sie die Glaubwürdigkeit von Nachrichten, bevor Sie diese teilen.
- Denken Sie daran, dass Falschmeldungen und Spekulationen Schaden anrichten können.
- Verifizieren Sie Informationen, bevor Sie diese verbreiten.
- Teilen Sie nur verifizierte Nachrichten und tragen Sie dazu bei, die Verbreitung von Falschmeldungen und Spekulationen einzudämmen. Sie sind verständlicherweise um das Wohl Ihrer Kinder besorgt und deshalb vielleicht verunsichert. Die Polizei bittet Sie jedoch im Interesse der Kinder, Ruhe zu bewahren und vor allem, Ihre Kinder nicht zu verängstigen. Die beigefügten Verhaltenstipps können mit Kindern besprochen werden, ohne sie einzuschüchtern.
- Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen - gemeinsam seid Ihr stark und die Wege sind sicherer.
- Benutze möglichst immer die gleichen Wege - so kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst.
- Sage laut und deutlich was Du nicht willst - habe auch Erwachsenen gegenüber Mut zu sagen "Lassen Sie mich in Ruhe!"
- Tritt auf keinen Fall an Fahrzeuge heran - Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
- Mach auf dich aufmerksam, wenn Du Dich bedroht fühlst - schrei laut und gehe direkt zu anderen Personen, um Dir Hilfe zu holen.
- Weglaufen ist nicht feige - wenn Du Dich abwendest und gehst, schaffst Du Abstand.
- Wenn kein anderer Erwachsener in der Nähe ist, sprich Kinder an! Schrei laut um Hilfe.
- Du kannst in Notfällen jederzeit über Handy oder aus einer Telefonzelle den Polizeinotruf 110 anrufen. Das geht auch ohne Handykarte oder Münzen.
- Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen Eltern erzählen!
- Überlege mit Deinen Eltern, in welchem Geschäft Du auf Deinem Schulweg Hilfe im Notfall finden kannst!
- Halte Dich an Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen. Es beruhigt Sie möglicherweise, Ihre Kinder in der nächsten Zeit auf ihren Wegen zu begleiten - dies sollte jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme.
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