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Hygeniebelehrung auch in Dormagen

10.08.2011 / 14:12 Uhr — Presseinfo

Pressefotos Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Beim Rhein-Kreis Neuss bekommen jedes Jahr 6500 Teilnehmer, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben, den fachgerechten Umgang mit den Hygienevorschriften vermittelt. Diese Bilanz zog jetzt Gesundheits- und Umweltdezernent Karsten Mankowsky. Die Anmelde- und Zahlungsmodalitäten können problemlos über die Homepage des Rhein-Kreises Neuss abgewickelt werden. "Deswegen haben wir auch Zulauf aus den Nachbarregionen", berichtet Mankowsky. Ein weiterer Vorteil: Das Gesundheitsamt bietet die so genannten Hygienebelehrungen dezentral an, und zwar an den Standorten Dormagen, Grevenbroich und Neuss.

Der gewerbliche Umgang mit Lebensmitteln erfordert seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes die Teilnahme an einer Schulung, die ausschließlich vom Gesundheitsamt in mündlicher und schriftlicher Form ausgerichtet wird. Vor dem Jahr 2001 waren auf Grund des Bundesseuchengesetzes noch eine Röntgenaufnahme der Lunge und eine Stuhlprobe für das entsprechende Gesundheitszeugnis notwendig, weshalb die Belehrung im Volksmund immer noch unter diesem Begriff geführt wird.

An einer Belehrung müssen alle Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, teilnehmen. Dazu zählen nicht nur das komplette Küchenpersonal, sondern auch Frauen und Männer, die Essen servieren oder anderen bei der Nahrungsaufnahme behilflich sind, beziehungsweise Schülerinnen und Schüler, die Betriebspraktika in Altenheimen oder Kindergärten absolvieren. Bei der Belehrung wird verdeutlicht, bei welchen Krankheitsbildern sich ein Einsatz für die im Lebensmittelbereich Tätigen verbietet. Außerdem wird den Teilnehmern die hohe Eigenverantwortung näher gebracht. So dürfen Schmuck sowie künstliche und/oder lackierte Fingernägel nicht getragen werden.

Auch auf eine tägliche Hygiene der Kopf- und Barthaare ist zu achten. "Außerdem sind das Waschen der Hände und Unterarme nach den einzelnen Arbeitsschritten und das Tragen von sauberer Kleidung ein Muss für jeden", erläutert Gesundheitsamtsleiter Dr. Michael Dörr. Der Einsatz im Lebensmittelbereich solle darüber hinaus Anlass sein, "den eigenen Impfstatus zu überprüfen". Die Belehrung eröffnet daher immer die Möglichkeit, auch Fragen zu diesem Themenkomplex zu stellen.
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