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Schallschutz an der Bahn wird konkret

05.08.2011 / 15:43 Uhr — Presseinfo / duz

Pressefotos Dormagen. Im Rahmen des Programms "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Dormagen über 50 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die vor 1974 erbaut wurden. Dort wird der zulässige Lärmgrenzwert überschritten. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, zum Beispiel dem Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2013 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Dormagen durchgeführt.

Aktuell erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Rückantwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugesendet. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil von 25 Prozent der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Gebäudes verbunden sind. Mit dem Bau der Schallschutzwände wurden bereits Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramms in Dormagen umgesetzt.

Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bundesweit sind in 1140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert.
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