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Rückwirkende Anträge bis 30. Juni möglich

23.06.2011 / 19:45 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis Neuss

Pressefotos Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Schulausflüge und Mittagsverpflegung, aber auch Nachhilfekosten, Musikschule und Vereinsbeiträge - all diese Leistungen gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche. Bereits 3130 Anträge liegen dem Rhein-Kreis Neuss seit dem Startschuss im März vor. Anspruchsberechtigt sind im Kreisgebiet rund 15.100 Kinder und Jugendliche. Diese Zahlen nannte Landratsvertreter Jürgen Steinmetz. Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II erhalten, von Arbeitslosengeld über Sozialhilfe und Kinderzuschlag bis hin zum Wohngeld.

Noch bis 30. Juni 2011 sind Anträge auf rückwirkende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. Januar 2011 möglich. Darauf weist das Kreissozialamt nochmals hin. Anträge können im jeweils örtlichen Jobcenter oder Rathaus eingereicht werden. Antragsformulare und weitergehende Infos stehen auch im Internet: Klick auf weitere Infos
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