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Lastenausgleich: Kreis zuständig für NRW

23.06.2011 / 19:22 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis Neuss

Pressefotos Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss ist ab 2012 für den Lastenausgleich in ganz Nordrhein-Westfalen zuständig. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde jetzt von der Landesregierung per Rechtsverordnung geschaffen. Im Zuge der Aufgabenübertragung auf den Rhein-Kreis Neuss trägt das Land die gesamten Personal- und Sachkosten des Ausgleichsamts, das die Aufgaben der bisher 14 Ausgleichsämter in NRW übernehmen wird. Maximal 500.000 Euro sind dafür pro Jahr vom Land vorgesehen. Dies sei auch "auskömmlich", so der Landrat.

Der Lastenausgleich und damit ein Teil der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte ist weitgehend abgeschlossen. In noch wenigen hundert Fällen landesweit fordern die kommunalen Ausgleichsämter Entschädigungen zurück, die vor der Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen des Lastenausgleichs unter anderem für Vermögensverluste in der ehemaligen DDR gewährt worden waren. Wie das Landesausgleichsamt angekündigt hat, handelt es sich bei den vom Rhein-Kreis Neuss zu übernehmenden Rückforderungsfällen um besonders umfangreiche Verfahren von hohem Schwierigkeitsgrad.
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