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BfD will einen Beigeordneten festschreiben

18.03.2011 / 17:03 Uhr — Presseinfo / bs

Pressefotos Eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dormagen mit dem Ziel, nur einen Beigeordneten für die Stadt, der gleichzeitig Vertreter des Bürgermeisters ist, festzuschreiben, beantragt die BfD für die nächste Ratssitzung. In der aktuellen Fassung der Satzung heißt im § 11: „Es werden zwei hauptamtliche Beigeordnete gewählt.“

„Seit Jahren kommt die Verwaltung mit einem Beigeordneten aus. Da die Hauptsatzung aber nach wie vor zwei Beigeordnete vorschreibt, verstößt die Stadt somit seit Jahren gegen ihre eigene Satzung“, interpretiert der Vorsitzende Dr. Dietrich Krueger den derzeitigen Status Quo. „Wenn die Stadt von ihren Bürgern mit Recht erwartet sich an Recht und Gesetz zu halten, sollte sie das auch selbst tun.“ Die Umstrukturierungen der Verwaltung, mit Schaffung von eigenständigen Tochtergesellschaften, die von Geschäftsführern geleitet werden, haben gezeigt, dass ein/e Beigeordneter/e unter den neuen Bedingungen ausreichen würde. Krueger weiter: „Darüber hinaus ist die Verwaltungsspitze durch die Schaffung von zwei Dezernentenstellen im letzten halben Jahr auch noch deutlich erweitert worden.“

Die zweite Beigeordnetenstelle in der Stadtverwaltung wurde nach einem Bürgerbegehren im letzten Jahr nicht besetzt Dormago berichtete.
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