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Schneiden der Hecken verboten - Schonende Pflegeschnitte sind erlaubt

14.03.2011 / 14:38 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis Neuss

Pressefotos Dormagen/Rhein-Kreis Neuss. Hecken, Gebüsche, Röhricht- und Schilfbestände sind wichtige Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten für viele wild lebende Tierarten und daher nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Hecken zum Beispiel gehören ebenso zum Lebensraum von Buchfink, Zaunkönig und Rotkehlchen wie von Igel, Haselmaus und Wiesel. So ist es in der Nist- und Brutzeit - also von März bis einschließlich September - verboten, Hecken und Wallhecken, aber auch Gebüsche, Röhricht und Schilf zu roden oder zurückzuschneiden. "Das gilt auch innerhalb von Ortschaften, denn Hausgärten sind wichtige Lebensräume", erklärt Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky. "Hecken bieten Kleintieren und Vögeln Nist- und Versteckmöglichketen. Zudem sind sie während der Blütezeit zusammen mit anderen Gartenpflanzen Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und viele weitere Insekten."

Erlaubt sind nur schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung junger Triebe, um zum Beispiel an Wegen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht zu einer anderen Jahreszeit durchgeführt werden können, und etwa für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen und im Wald. Während des ganzen Jahres darf die Bodendecke im Bereich von Böschungen, Feldrainen, Wegerändern und nicht bewirtschafteten Flächen nicht abgebrannt, beschädigt oder mit chemischen Mitteln kurz gehalten werden. Ganzjährig verboten ist außerdem das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Bruthöhlen.

Verstöße gegen die Schutzbestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Geldbuße führen können. Fragen zum Landschaftsschutz beantwortet die Untere Landschaftsbehörde im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss unter der Telefonnummer 02181/601-6840. Foto: David De Lossy / Thinkstock / Collection Digital Vision
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