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Haus Dallacker: Abstandssumme statt Miete

31.01.2011 / 18:01 Uhr — Presseinfo Stadt Dormagen / duz

Pressefotos Dormagen. Zum 1. Februar wird die Stadt Dormagen ihre nicht mehr genutzten Etagen im Haus Dallacker an der Kölner Straße 93 aufgeben. Um den Mietvertrag, der eigentlich noch bis zum 30. Juni 2013 läuft, vorzeitig zu beenden, zahlt die Stadt dem Eigentümer der Immobilie eine Abstandssumme. Dies ist das Ergebnis eines so genannten Dringlichkeitsbeschlusses, der nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss am heutigen Montag durch Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann und die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU unterzeichnet wurde. „Die von uns verhandelte Abstandssumme liegt weit unter den ansonsten bis Vertragsende zu zahlenden Mieten. Zusätzlich fallen dadurch Nebenkosten in Höhe von mehr als 50.000 Euro nicht mehr an“, so begründet Stadtkämmerer Ulrich Cyprian die Entscheidung.

2008 hatte die Stadt ihre Anteile am Haus Dallacker im Zuge der Finanzierung des Rathausanbaus verkauft. Die Verwaltungsetagen wurden für fünf Jahre zurückgemietet, um sie bis zur Fertigstellung des Anbaus weiter zu nutzen und dort anschließend auf dem größten Teil der Fläche ein Existenzgründerzentrum für Jungunternehmer in Dormagen zu betreiben. „Durch die Wirtschaftskrise war der Bedarf für dieses Gründerzentrum dann aber nicht mehr vorhanden“, erläutert Gabriele Böse, die Leiterin der Wirtschaftsförderung. Ein Unternehmen, das im vorigen Jahr zunächst das gesamte Gründerzentrum mieten wollte, sprang aus wirtschaftlichen Gründen ab. Nach Dormago Informationen handelt es sich dabei um den ehemaligen Namensgeber des TSV Sportcenters, das vorübergehend HR Commitment-Arena hieß.

Der Eigentümer der Immobilie will die vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses jetzt nutzen, um zusätzliche Wohn- und Geschäftsflächen an der Kölner Straße 93 zu schaffen. Im ersten Obergeschoss des Hauses Dallacker werden die Ratsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen künftig eigenständig Fraktionsbüros anmieten. Die Dormagener BfD-Fraktion hat inzwischen gefordert, die Rechnungsprüfung mit einer Sonderprüfung der Vorgänge beim Verkauf und bei der anschließenden Anmietung des Dallacker-Hauses zu beauftragen.
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