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Verträge mit Fitness-Studios
Was Interessierte beachten sollten

24.01.2011 / 11:01 Uhr — Verbraucherzentrale Dormagen / bs

Pressefotos Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe Muskeln wieder auf Vordermann gebracht, die Kondition trainiert oder die Figur getrimmt - zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen zudem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. In diesem Punkt können die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) laut Dorothea Khairat, Leiterin der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, jedoch häufig nicht mithalten: „Zahlreiche Klauseln sind unwirksam, da sie stark von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.“

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