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"Eintritt Rückschritt für touristische Entwicklung"
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Zons. Gestern trafen sich Vertreter von 14 Vereinen in der Tourist-Info, um über das weitere Vorgehen gegen den vom Rhein-Kreis Neuss gewünschten Eintritt für das Außengelände am Kreiskulturzentrum Zons zu sprechen. Das Ergebnis ist eine Bürgeranregung gemäß Paragraf 21 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen an Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Diese Anregung, vergleichbar einem Bürgerantrag in der Kommune, muss im Kreisausschuss behandelt werden. Die Vereine beantragen, "weiterhin keinen Eintritt für das Außengelände des Kreiskulturzentrums Zons zu erheben und den Zugang zu den Innenhöfen wie bisher sicherzustellen."
In der Begründung heißt es: "Der Vorschlag entspricht weder dem Geist der bisherigen interkommunalen Abstimmungsgespräche zu dieser Angelegenheit noch den Zielen des zwischen Stadt und Kreis einvernehmlich beschlossenen Erbpachtvertrages. Vor der Unterzeichnung des Erbpachtvertrages bestand Einvernehmen zwischen dem Kreis Neuss als Pächter und der Stadt Dormagen als Grundstückseigentümerin, dass der Zugang zum Innenhof des Kulturzentrums für die Öffentlichkeit geöffnet wird." Diese Zusage sei zu keinem Zeitpunkt widerrufen worden. Das Schlossgelände umfasse als historisches "Herz" von Zons mit knapp 12.000 Quadratmetern etwa ein Sechstel der Fläche der Altstadt. Auch das Schlosstor sei seit 2002 an Wochenenden wieder geöffnet, um Anwohnern und Besuchern diesen geschichtlich bedeutenden Teil der mittelalterlichen Festungsanlage präsentieren zu können. Die Vereine sind der Auffassung: "Eine Einschränkung des Zugangs zum Schlossgelände durch die Erhebung von Eintrittsgeldern wäre ein erheblicher Rückschritt für die touristische Entwicklung von Zons und zugleich eine Beschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch für Stadtführungen und Vereinsveranstaltungen muss das Schlossgelände weiterhin frei zugänglich sein."
Weiter heißt es: "Seit Einrichtung des neuen Parkplatzes an der Wiesenstrasse südlich der Freilichtbühne ist das Schlosstor auch ein wichtiger Zugang für die Parkplatznutzer in die Altstadt, zumal in keinem anderen Touristenort ein noch vorhandenes historisches Tor geschlossen ist. Genauso wichtig ist diese Anbindung durch das Schlosstor für Altstadtbesucher, die direkt zur Freilichtbühne gehen und im Sommer die Märchenspiele und andere Veranstaltungen besuchen wollen. Die Hoffnung auf steigende Besucherzahlen und damit verbundene Mehreinnahmen für die mit erheblichen öffentlichen Mitteln finanzierte Umgestaltung des Kreiskulturzentrums wird sich nicht erfüllen, weil vielen Gästen der kombinierte höhere Eintrittspreis zu teuer ist."
Eine andere Einnahmequelle sei möglich: "Zur Erzielung höherer Einnahmen haben wir bereits mehrfach eine Gebühr für den geplanten Zugang zum Torturm und Wehrgang ähnlich dem Besuch der Zonser Mühle vorgeschlagen. Entgegen der Stellungnahme der Kreisverwaltung könnte diese Gebühr durch automatische Zugangseinrichtungen auch ohne Personalkostenaufwand erhoben werden." Foto der Zonser Altstadt: Detlev Zenk
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13.01.2011 / 12:04 Uhr — Presseinfo / duz
In der Begründung heißt es: "Der Vorschlag entspricht weder dem Geist der bisherigen interkommunalen Abstimmungsgespräche zu dieser Angelegenheit noch den Zielen des zwischen Stadt und Kreis einvernehmlich beschlossenen Erbpachtvertrages. Vor der Unterzeichnung des Erbpachtvertrages bestand Einvernehmen zwischen dem Kreis Neuss als Pächter und der Stadt Dormagen als Grundstückseigentümerin, dass der Zugang zum Innenhof des Kulturzentrums für die Öffentlichkeit geöffnet wird." Diese Zusage sei zu keinem Zeitpunkt widerrufen worden. Das Schlossgelände umfasse als historisches "Herz" von Zons mit knapp 12.000 Quadratmetern etwa ein Sechstel der Fläche der Altstadt. Auch das Schlosstor sei seit 2002 an Wochenenden wieder geöffnet, um Anwohnern und Besuchern diesen geschichtlich bedeutenden Teil der mittelalterlichen Festungsanlage präsentieren zu können. Die Vereine sind der Auffassung: "Eine Einschränkung des Zugangs zum Schlossgelände durch die Erhebung von Eintrittsgeldern wäre ein erheblicher Rückschritt für die touristische Entwicklung von Zons und zugleich eine Beschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch für Stadtführungen und Vereinsveranstaltungen muss das Schlossgelände weiterhin frei zugänglich sein."
Weiter heißt es: "Seit Einrichtung des neuen Parkplatzes an der Wiesenstrasse südlich der Freilichtbühne ist das Schlosstor auch ein wichtiger Zugang für die Parkplatznutzer in die Altstadt, zumal in keinem anderen Touristenort ein noch vorhandenes historisches Tor geschlossen ist. Genauso wichtig ist diese Anbindung durch das Schlosstor für Altstadtbesucher, die direkt zur Freilichtbühne gehen und im Sommer die Märchenspiele und andere Veranstaltungen besuchen wollen. Die Hoffnung auf steigende Besucherzahlen und damit verbundene Mehreinnahmen für die mit erheblichen öffentlichen Mitteln finanzierte Umgestaltung des Kreiskulturzentrums wird sich nicht erfüllen, weil vielen Gästen der kombinierte höhere Eintrittspreis zu teuer ist."
Eine andere Einnahmequelle sei möglich: "Zur Erzielung höherer Einnahmen haben wir bereits mehrfach eine Gebühr für den geplanten Zugang zum Torturm und Wehrgang ähnlich dem Besuch der Zonser Mühle vorgeschlagen. Entgegen der Stellungnahme der Kreisverwaltung könnte diese Gebühr durch automatische Zugangseinrichtungen auch ohne Personalkostenaufwand erhoben werden." Foto der Zonser Altstadt: Detlev Zenk