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Opferfest: Bekannte Schlachtstätten aufsuchen
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Dormagen/Rhein-Kreis Neuss. Vom 16. bis 18. November findet das jährliche Opferfest "Kurban", das Fest der Brüderlichkeit, statt. An den Festtagen werden traditionell Schafe oder auch Rinder geschlachtet. Das Opferfleisch wird an Bedürftige, Nachbarn und Freunde verteilt. Im Rhein-Kreis Neuss werden an fünf Schlachtstätten Opferschlachtungen durchgeführt. Dabei werden Tierärzte sowie Fachassistenten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Kreises Neuss im Einsatz sein, um einen reibungslosen Ablauf der Opferfest-Schlachtungen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Tierschutzes und der Fleischhygiene zu gewährleisten. So darf nach dem Tierschutzgesetz ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden
ist. Das Fleischhygienerecht schreibt vor, dass die Tiere vor und nach der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt oder einem amtlichen Fachassistenten untersucht werden. Aufgrund von BSE muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass der Verzehr bestimmter Tierkörperteile durch Menschen ausgeschlossen ist.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet alle muslimischen Mitbürger, das Angebot in den bekannten Schlachtstätten anzunehmen und nur dort ihre Opfertiere schlachten zu lassen. Verstöße gegen das Betäubungsgebot oder die Schlachttier- und Fleischuntersuchungspflicht erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und werden entsprechend geahndet. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kreispolizeibehörde an den Schlachtstätten zu einem reibungslosen Ablauf beitragen.
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11.11.2010 / 14:20 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis Neuss
ist. Das Fleischhygienerecht schreibt vor, dass die Tiere vor und nach der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt oder einem amtlichen Fachassistenten untersucht werden. Aufgrund von BSE muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass der Verzehr bestimmter Tierkörperteile durch Menschen ausgeschlossen ist.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet alle muslimischen Mitbürger, das Angebot in den bekannten Schlachtstätten anzunehmen und nur dort ihre Opfertiere schlachten zu lassen. Verstöße gegen das Betäubungsgebot oder die Schlachttier- und Fleischuntersuchungspflicht erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und werden entsprechend geahndet. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kreispolizeibehörde an den Schlachtstätten zu einem reibungslosen Ablauf beitragen.