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Überprüfung der Gebäudeeinmessung
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Dormagen. Das Kataster- und Vermessungsamt des Rhein-Kreises Neuss beginnt jetzt mit der Überprüfung der Gebäudeeinmessung im Stadtgebiet Dormagen und im Gemeindegebiet Rommerskirchen. Grundstückseigentümer sind per Gesetz verpflichtet, ihr neu errichtetes oder im Grundriss verändertes Gebäude einmessen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt seit dem 31. Juli 1972 und geht beim Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über und verjährt nicht.
Anhand von Luftbildern überprüft das Kataster- und Vermessungsamt, ob sich auf einem Grundstück Gebäude befinden, die nicht eingemessen sind. Ist dies der Fall, wird der Eigentümer auf die Pflicht zur Einmessung hingewiesen und erhält die Möglichkeit nachzuweisen, dass das Gebäude vor dem 31. Juli 1972 errichtet worden ist. Nur dann besteht die Gebäudeeinmessungspflicht nicht.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Katasteramtes unter den Rufnummern 02131/928-6275 und -6227 zur Verfügung. Weitere Informationen, eine Kostenübersicht und ein Merkblatt sind im Internet abrufbar. Direkt dorthin: Klick auf weitere Infos
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11.08.2010 / 12:49 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis Neuss
Anhand von Luftbildern überprüft das Kataster- und Vermessungsamt, ob sich auf einem Grundstück Gebäude befinden, die nicht eingemessen sind. Ist dies der Fall, wird der Eigentümer auf die Pflicht zur Einmessung hingewiesen und erhält die Möglichkeit nachzuweisen, dass das Gebäude vor dem 31. Juli 1972 errichtet worden ist. Nur dann besteht die Gebäudeeinmessungspflicht nicht.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Katasteramtes unter den Rufnummern 02131/928-6275 und -6227 zur Verfügung. Weitere Informationen, eine Kostenübersicht und ein Merkblatt sind im Internet abrufbar. Direkt dorthin: Klick auf weitere Infos