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Petitionsausschuss unterstützt Mitglieder des Deichverbandes
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Stürzelberg. Hoffnung schöpfen können die Mitglieder des Deichverbandes, denen hohe Gebührenbelastungen durch die Notertüchtigung des Rheindeichs und die dauerhafte Beseitigung der noch vorhandenen Baumängel drohen. Der Petitionsausschuss des Landes sieht bei diesen Mißständen eine „erhebliche Mitverantwortung staatlicher Einrichtungen“. Unabhängig einer gerichtlichen Klärung empfiehlt er daher, „das finanzielle Risiko für die Anwohner dadurch zu beschränken, dass etwaige Schadensersatzansprüche an die Bezirksregierung Düsseldorf abgetreten werden und diese auch Sanierungs- und Folgekosten vorab trägt“. Diesen Beschluss hat das Landesgremium in seiner Sitzung am 13. Juli gefasst. Die Mitteilung darüber traf jetzt in Stürzelberg ein und rief dort freudige Reaktionen hervor.
„Für uns ist dieser Beschluss ein erster großer Erfolg“, sagt Elke Wölm, die Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Stürzelberg. Zusammen mit den weiteren Vorstandsmitgliedern Agnes Meuther, Fritz Justenhoven und René Schneider hatte sie im Januar eine Petition zur Übernahme der Kosten für die Notmaßnahmen und die endgültige Sanierung beim Landtag eingereicht. Auch die IG Deich hatte sich in der Angelegenheit an den Petitionsausschuss gewandt. Das Gremium machte sich daraufhin bei einem Ortstermin am 21. Juni selbst ein Bild von der Situation in Stürzelberg.
„Der Petitionsausschuss hat vollstes Verständnis für die Sorgen und Ängste der Mitglieder des Deichverbandes“, heißt es nun in dem Antwortschreiben an die Petenten. Der Fall werfe „massive Fragen auch im Hinblick auf die Beteiligung staatlicher Stellen“ auf. Bei der Deichsanierung sei in so eklatanter Weise gegen Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen worden, dass fraglich sei, ob das zuständige staatliche Umweltamt überhaupt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen sei. Als Beispiel hierfür nennt der Petitionsausschuss, dass keine korrosionsgeschützten Verankerungen für die Hochwasserschutzwände verwendet worden seien.
Der Ausschuss erwartet von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem zuständigen Fachministerium künftig, „den Deichverband bei der Realisierung seiner Schadensersatzansprüche durch die Bereitstellung aller vorhandenen Informationen und Erkenntnisse zu unterstützen“. Als „völlig unverständlich“ bezeichnet das Gremium, dass sämtliche für die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen wichtigen Unterlagen bei den Behörden angeblich nicht mehr vorhanden seien. Darüber hinaus wirft der Ausschuss die Frage auf, ob angesichts der zunehmenden Bedeutung des Hochwasserschutzes und der damit verbundenen finanziellen Risiken das Ehrenamt in einem Deichverband nicht überfordert sei. Dazu heißt es in dem Beschluss: „Der Petitionsausschuss wird daher den zuständigen Fachausschüssen des Landtags nahelegen, sich mit dieser Frage intensiv zu beschäftigen und gegebenenfalls dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen, die den Hochwasserschutz als staatliche Aufgabe betrachten“.
„Wir werden diese gesetzliche Diskussion auf Landesebene mit Spannung verfolgen“, sagt Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann, den die Petenten aus Stürzelberg umgehend über das Antwortschreiben des Landtagspräsidenten informierten. „Als nächsten Schritt werden wir Kontakt mit der Bezirksregierung aufnehmen, um die Abtretung von Schadensersatzansprüchen und die vom Petitionsausschuss geforderte Vorfinanzierung der Sanierungskosten zu klären“, so der Bürgermeister.
Der Rheindeich war nach den Erfahrungen der Rekordhochwasser in den 90er Jahren für insgesamt 18,6 Millionen Mark saniert worden. Schon früh tauchten Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung auf. Bei einer routinemäßigen Begehung durch den Deichverband wurden im Januar 2009 tiefe Risse in der Mauer entdeckt, die von der Wasser- bis zur Landseite durchgingen. Rund 450.000 Euro brachte der Deichverband inzwischen für die Notertüchtigung eines 400 Meter langen Abschnitts in Stürzelberg auf. Dort wurden unter anderem die Glaswände mit einer wasserdichten Folie verkleidet. Wie hoch die Kosten der endgültigen Sanierung sind, steht noch nicht fest. Der Deichverband hat einen Gerichtsgutachter eingeschaltet und will für die erforderlichen Nachrüstungen Regressansprüche geltend machen.
Das Bils zeigt von links: Elke Wölm, Peter-Olaf Hoffmann, Agnes Meuther und Fritz Justenhoven. Foto: Stadt Dormagen
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22.07.2010 / 13:37 Uhr — Presseinfo Stadt
„Für uns ist dieser Beschluss ein erster großer Erfolg“, sagt Elke Wölm, die Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Stürzelberg. Zusammen mit den weiteren Vorstandsmitgliedern Agnes Meuther, Fritz Justenhoven und René Schneider hatte sie im Januar eine Petition zur Übernahme der Kosten für die Notmaßnahmen und die endgültige Sanierung beim Landtag eingereicht. Auch die IG Deich hatte sich in der Angelegenheit an den Petitionsausschuss gewandt. Das Gremium machte sich daraufhin bei einem Ortstermin am 21. Juni selbst ein Bild von der Situation in Stürzelberg.
„Der Petitionsausschuss hat vollstes Verständnis für die Sorgen und Ängste der Mitglieder des Deichverbandes“, heißt es nun in dem Antwortschreiben an die Petenten. Der Fall werfe „massive Fragen auch im Hinblick auf die Beteiligung staatlicher Stellen“ auf. Bei der Deichsanierung sei in so eklatanter Weise gegen Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses verstoßen worden, dass fraglich sei, ob das zuständige staatliche Umweltamt überhaupt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen sei. Als Beispiel hierfür nennt der Petitionsausschuss, dass keine korrosionsgeschützten Verankerungen für die Hochwasserschutzwände verwendet worden seien.
Der Ausschuss erwartet von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem zuständigen Fachministerium künftig, „den Deichverband bei der Realisierung seiner Schadensersatzansprüche durch die Bereitstellung aller vorhandenen Informationen und Erkenntnisse zu unterstützen“. Als „völlig unverständlich“ bezeichnet das Gremium, dass sämtliche für die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen wichtigen Unterlagen bei den Behörden angeblich nicht mehr vorhanden seien. Darüber hinaus wirft der Ausschuss die Frage auf, ob angesichts der zunehmenden Bedeutung des Hochwasserschutzes und der damit verbundenen finanziellen Risiken das Ehrenamt in einem Deichverband nicht überfordert sei. Dazu heißt es in dem Beschluss: „Der Petitionsausschuss wird daher den zuständigen Fachausschüssen des Landtags nahelegen, sich mit dieser Frage intensiv zu beschäftigen und gegebenenfalls dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen, die den Hochwasserschutz als staatliche Aufgabe betrachten“.
„Wir werden diese gesetzliche Diskussion auf Landesebene mit Spannung verfolgen“, sagt Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann, den die Petenten aus Stürzelberg umgehend über das Antwortschreiben des Landtagspräsidenten informierten. „Als nächsten Schritt werden wir Kontakt mit der Bezirksregierung aufnehmen, um die Abtretung von Schadensersatzansprüchen und die vom Petitionsausschuss geforderte Vorfinanzierung der Sanierungskosten zu klären“, so der Bürgermeister.
Der Rheindeich war nach den Erfahrungen der Rekordhochwasser in den 90er Jahren für insgesamt 18,6 Millionen Mark saniert worden. Schon früh tauchten Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung auf. Bei einer routinemäßigen Begehung durch den Deichverband wurden im Januar 2009 tiefe Risse in der Mauer entdeckt, die von der Wasser- bis zur Landseite durchgingen. Rund 450.000 Euro brachte der Deichverband inzwischen für die Notertüchtigung eines 400 Meter langen Abschnitts in Stürzelberg auf. Dort wurden unter anderem die Glaswände mit einer wasserdichten Folie verkleidet. Wie hoch die Kosten der endgültigen Sanierung sind, steht noch nicht fest. Der Deichverband hat einen Gerichtsgutachter eingeschaltet und will für die erforderlichen Nachrüstungen Regressansprüche geltend machen.
Das Bils zeigt von links: Elke Wölm, Peter-Olaf Hoffmann, Agnes Meuther und Fritz Justenhoven. Foto: Stadt Dormagen