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Post von der GEZ - Verbraucherzentrale informiert zum Thema Rundfunkgebühren
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Zahlen die Eltern für ein Radio und ein Fernsehgerät Rundfunkgebühren, sind alle weiteren Geräte gebührenfrei. Dennoch bekommen viele Jugendliche, die noch zu Hause wohnen, zurzeit Post von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Denn unter bestimmten Voraussetzungen muss der Nachwuchs eigene Geräte extra anmelden. Wer unsicher ist, ob er nun zahlen muss oder nicht, dem hilft der kostenlose Beratungsservice der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Banklehrling Frauke L. war glücklich: Endlich das erste eigene Geld verdienen. Doch kurz nach der ersten Gehaltsüberweisung kam ein Schreiben der GEZ. Den ignorierte sie erst einmal. Schließlich zahlen ihre Eltern Rundfunkgebühren - auch für den Fernseher in ihrem Zimmer.
Was Frauke L. nicht weiß, erklärt Dorothea Khairat, die in Dormagen bei der Verbraucherzentrale NRW über Rundfunkgebühren berät: „Jugendliche, die unter dem Dach der Eltern wohnen und mehr als 287 Euro monatlich verdienen, müssen Radio und Fernsehen in ihrem Zimmer selbst anmelden.“ Aber auch wer weniger verdient, dafür aber einen abgeschlossenen Haushalt unter dem elterlichen Dach bewohnt, muss für die eigenen Geräte zahlen. Einen wichtigen Tipp hat sie für alle Familien: „Unbedingt die Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Häufig vergessen die Kinder beim Auszug, den eigenen Anschluss ab- bzw. umzumelden.“ Die Folge: Doppelzahlungen. „Die sind oft nur schwierig rückgängig zu machen. Doch wenn wir uns einschalten, klappt es meist problemlos.“
Anlaufstelle für Fragen und Probleme mit den Rundfunkgebühren ist die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Dormagen, Unter den Hecken 1. Interessierte können ihre Fragen auch per Mail an rundfunkgebuehren@vz-nrw.de schicken.
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21.07.2010 / 14:40 Uhr — Presseinfo VZ
Banklehrling Frauke L. war glücklich: Endlich das erste eigene Geld verdienen. Doch kurz nach der ersten Gehaltsüberweisung kam ein Schreiben der GEZ. Den ignorierte sie erst einmal. Schließlich zahlen ihre Eltern Rundfunkgebühren - auch für den Fernseher in ihrem Zimmer.
Was Frauke L. nicht weiß, erklärt Dorothea Khairat, die in Dormagen bei der Verbraucherzentrale NRW über Rundfunkgebühren berät: „Jugendliche, die unter dem Dach der Eltern wohnen und mehr als 287 Euro monatlich verdienen, müssen Radio und Fernsehen in ihrem Zimmer selbst anmelden.“ Aber auch wer weniger verdient, dafür aber einen abgeschlossenen Haushalt unter dem elterlichen Dach bewohnt, muss für die eigenen Geräte zahlen. Einen wichtigen Tipp hat sie für alle Familien: „Unbedingt die Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Häufig vergessen die Kinder beim Auszug, den eigenen Anschluss ab- bzw. umzumelden.“ Die Folge: Doppelzahlungen. „Die sind oft nur schwierig rückgängig zu machen. Doch wenn wir uns einschalten, klappt es meist problemlos.“
Anlaufstelle für Fragen und Probleme mit den Rundfunkgebühren ist die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Dormagen, Unter den Hecken 1. Interessierte können ihre Fragen auch per Mail an rundfunkgebuehren@vz-nrw.de schicken.