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Neues Pfändungsschutzkonto
Existenzminimum bleibt automatisch verfügbarPressefotos
Ab 1. Juli 2010 gibt es auf dem neuen P-Konto einen verbesserten Schutz bei Kontopfändungen. Während Schuldner bislang beim Gericht oder der pfändenden Behörde beantragen und durchsetzen mussten, dass ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt, ist beim Pfändungsschutzkonto nunmehr ein Guthaben von 985,15 Euro automatisch geschützt. „Der Kontoinhaber muss nichts mehr tun, bei einer Pfändung bleibt der volle Zugang zum Konto möglich und zum Beispiel Überweisungen können bis zum Sockelfreibetrag vorgenommen werden“, erklärt Dorothea Khairat, Leiterin der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW die Vereinfachungen. Allerdings: „Während ein P-Konto für Verschuldete tatsächlich mehr Handlungsspielraum bietet, ist es für Kontoinhaber ohne Schuldenprobleme nicht zu empfehlen: Eine mögliche Meldung zum Beispiel an die SCHUFA könnte deren Kreditwürdigkeit beeinträchtigen“, rät die Verbraucherzentrale NRW und hat Wissenswertes rund ums neue Pfändungsschutzkonto zusammengestellt.
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Existenzminimum bleibt automatisch verfügbar
29.06.2010 / 16:10 Uhr — Verbraucherzentrale Dormagen / bs