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Merbeck erläuterte auch Nicht-Fachleuten juristische Materie verständlich

31.05.2010 / 22:06 Uhr — Presseinfo

Pressefotos Dormagen. Immer wieder geraten auch Dormagener Handwerksbetriebe durch säumige Bauherren in existenzbedrohende Situationen. Da sie gesetzlich zur Vorleistung verpflichtet sind, stehen gerade kleinere Betriebe schnell mit dem Rücken zur Wand, wenn vereinbarte Zahlungen nicht erfolgen. Schlimmstenfalls droht der Gang zum Insolvenzrichter.

Hilfreiche Tipps, wie sie dagegen vorbeugen können, erhielten die Handwerker jetzt bei einem Info-Abend der städtischen Wirtschaftsförderung mit dem Dormagener Rechtsanwalt Thomas Merbeck. In einem kurzweiligen, mit praktischen Beispielen illustrierten Vortrag erläuterte der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht die „wichtigsten Regeln und schlimmsten Todsünden“ beim Eintreiben von Werklohnforderungen. Vom Vertragsabschluss bis zur Fertigstellung ging Merbeck alle wichtigen Schritte durch. Das Ziel dabei: Durch entsprechendes Vorgehen des Unternehmers kann dieser Klagen und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden oder sich zumindest gute Chancen auf Erfolg verschaffen, wenn es doch zu einem Prozess kommen sollte.

„Das geltende Recht gibt den Handwerkern viele Möglichkeiten, sich bereits im Vorfeld gegen unfaire Auftraggeber abzusichern, etwa durch Vereinbarung von Abschlagszahlungen“, bilanzierte Gabriele Böse, Leiterin der städtischen Wirtschaftsförderung, nach dem Info-Abend. Auch die Bauhandwerkersicherung sei hier eine gute Option. „Thomas Merbeck besitzt die seltene Gabe, auch Nicht-Fachleuten die juristische Materie auf leicht verständliche Art zu erläutern“, freute sich Wirtschaftsförderin Lidia Wygasch-Bierling über den Referenten, der nach seinem Vortrag für Fragen zur Verfügung stand.
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