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Discounter: Landrat sieht keinen Grund zur Beanstandung

27.05.2010 / 19:01 Uhr — Presseinfo Stadt / duz

Pressefotos Stürzelberg. Die von der Stadtverwaltung erteilte Baugenehmigung für einen Lidl-Discounter in Stürzelberg ist „offensichtlich rechtmäßig und aufsichtsbehördlich nicht zu beanstanden“. Zu diesem Ergebnis kommt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nach Prüfung des Vorgangs. Er wies damit Bedenken zurück, die die SPD-Stadtratsfraktion gegen die Entscheidung erhoben hatte. „Ich war mir sicher, dass der Landrat unsere Rechtsauffassung in allen Punkten bestätigen würde und hoffe, dass die unselige Diskussion auch zum Schaden eines heimischen Investors damit nun ein Ende hat“, reagierte Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann auf das Ergebnis der Prüfung.

Wie die Stadtverwaltung geht auch die obere Bauaufsicht beim Kreis nach dem vorliegenden Gutachten davon aus, dass der neue Discountmarkt die Nahversorgung in Stürzelberg verbessert und keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Dormagen oder den Nachbarstädten hat. „Begründete Zweifel an der Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Plausibilität der gutachterlichen Stellungnahmen sind objektiv nicht erkennbar“, so der Landrat. Die Stadt sei auch nicht dazu verpflichtet gewesen, für das Vorhaben einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Rat sei nach Auskunft des Bürgermeisters in der Sitzung am 10. September 2009 von seinem Amtsvorgänger über den Eingang des Bauantrags informiert worden.
„Da es sich nicht um ein Außenbereichsvorhaben handelt, war eine formelle Beteiligung der städtischen Gremien nach der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse nicht vorgesehen“, so der Landrat. Anträge auf eine politische Beratung im Rat oder einem seiner Ausschüsse seien von keiner Fraktion gestellt worden.

Kritik war insbesondere von der SPD-Fraktion am Zeitpunkt der Baugenehmigung aufgekommen, weil es sich um eine bedeutende Angelegenheit handele. Hierüber hätte der Bürgermeister den Rat informieren sollen.
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