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Widerruf im Versandhandel - Aktuelle Informationen der Verbraucherzentrale

01.05.2010 / 14:01 Uhr — Presseinfo

Pressefotos Wer im Versandhaus oder bei Online-Händlern bestellt, kann die Ware in den meisten Fällen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss der Kunde beim Widerruf dann auch die Versandkostenpauschale für die Hinsendung nicht bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Päckchen mit Tipps geschnürt, was beim Rücksenden von Waren im Versandhandel zu beachten ist:

Hinsendekosten: Wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und im Versandhandel gekaufte Ware zurückschickt, muss für die Versandkostenpauschale nicht aufkommen. Alles, was der Kunde dafür bereits gezahlt hat, muss der Händler ohne Abschläge zurückerstatten.
Kompletter Widerruf: Wichtig zu wissen: Die Regelung gilt nur beim kompletten Widerruf. Wird von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt, müssen die Hinsendekosten bezahlt werden, sofern dies im Bestellformular separat aufgeführt ist.
Rücksendekosten: Ob der Kunde oder der Händler die Kosten für das Zurückschicken zu tragen hat, hängt unter anderem vom Warenwert ab. Bei Waren bis zu 40 Euro zahlt der Kunde die Rücksendung, wenn der Händler dies im Kleingedruckten wirksam geregelt hat. Wichtig: Entscheidend ist hierbei der Wert der zurückgeschickten Ware – und nicht der Gesamtbestellwert. Bei Waren über 40 Euro trägt der Händler die Kosten für die Rücksendung, wenn der Kunde den Kaufpreis bereits angezahlt oder vollständig bezahlt hat. Von Kunden, die zum Zeitpunkt des Widerrufs die Ware noch nicht bezahlt haben, kann der Händler die Rücksendekosten verlangen. Die Bestellung auf Rechnung erweist sich dann als Nachteil. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte lohnt daher: Hier muss der Kunde genau auf diese Regelung hingewiesen und natürlich auch ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert werden.
Bestellungen im Ausland: Wer bei Anbietern im europäischen Ausland bestellte Ware zurückschickt, muss möglicherweise die Kosten für die Rücksendung tragen. In vielen Ländern gilt die vom Bestellwert abhängige Regelung des deutschen Rechts nämlich nicht.

Rechtliche Beratung zum Thema gibt es in der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherezntrale NRW, Unter den Hecken 1.
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