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Wahlamt ist wieder eröffnet: Briefwahl kann auch online beantragt werden

21.04.2010 / 14:57 Uhr — Info Stadt Dormagen

Pressefotos Dormagen. Rund 47.100 Dormagener sind aufgerufen, am Sonntag, 9. Mai, den 15. Nordrhein-Westfälischen Landtag zu wählen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Tagen verschickt. Wie der Wahlbeauftragte der Stadt Dormagen, Michael Feiser, mitteilt, stehen den Wählern am Wahltag 39 Wahllokale zu Verfügung. Alle diese Wahllokale sind jetzt für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer direkt oder aber durch Nebeneingänge bzw. in Einzelfällen über Rampen barrierefrei zu erreichen.

Feiser und seine Mitarbeiter rechnen wieder mit einer steigenden Briefwahlbeteiligung. Bereits bei den letzten Landtagswahlen 2005 haben rund 22 Prozent aller Wähler diese bequeme Wahlart bevorzugt. Die Tatsache, dass der Wahlsonntag gleichzeitig Muttertag sein wird und dass ein Antrag auf Briefwahl nicht begründet werden muss, wird die Zahl der Briefwähler vermutlich dieses Jahr noch weiter ansteigen lassen. Am Wahlsonntag werden daher elf Briefwahlbezirke gebildet, in denen die Briefwahlunterlagen dann geöffnet und gezählt werden.

Den Antrag auf Briefwahl können die Wähler schriftlich, am einfachsten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungs-Karte stellen, direkt im Wahlamt, oder aber online unter www.dormagen.de ausfüllen. „Bereits fast ein Drittel der Briefwähler bevorzugen die Online-Antragstellung“, weiß Feiser zu berichten.

„Wie haben diesmal darauf verzichtet, wie zuletzt bei der Kommunal- und Bundestagswahl, das Wahlamt in separaten Räumlichkeiten einzurichten. Die Aufgaben werden vielmehr diesmal im Großbüro des Bürgeramtes im Erdgeschoss des Neuen Rathauses mit angeboten“, führt Feiser weiter aus. Das Wahlamt im Bürgeramt ist montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

Und noch auf eine Neuigkeit weist er hin: Erstmals haben die nordrhein-westfälische Wähler auch bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Ähnlich wie bei der Bundestagswahl gilt die Erststimme des Wählers direkt dem jeweiligen Wahlkreiskandidaten der Parteien. Mit der Zweitstimme wird die jeweilige Landesliste der kandidierenden Parteien für den Landtag gewählt.
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