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Unerlaubte Methode gegen Warenklau - Taschenkontrollen im Laden
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Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Der grassierende Warenklau beschert Händlern jährlich hohe Umsatzverluste. Deshalb greifen sie gelegentlich zu drastischen Methoden, um Langfingern das illegale Handwerk zu legen. Willkürliche Taschenkontrollen zum Beispiel sind unangenehme Diebesfallen, in die jedoch auch leicht unbescholtene Bürger hineingeraten können. "Kunden müssen sich im Geschäft zwar auf die Finger, aber nicht in die Tasche gucken lassen. Das gilt auch dann, wenn sie im Laden deutlich auf solche Maßnahmen hingewiesen werden", stellt Dorothea Khairat, Leiterin der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, klar. Zur Vorbeugung gibt sie Tipps, die Sie auf unserer Serviceseiten finden (Klick auf weitere Infos)
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02.02.2009 / 14:42 Uhr — Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Dormagen