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Auf Fristen achten - Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

18.12.2008 / 14:46 Uhr — Presseinfo Verbraucherzentrale

Pressefotos Dormagen. Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wurde, sollte jedoch auf die Fristen achten. "Mit dem Einlösen von Warengutscheinen kann man sich Zeit lassen. Denn die Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. müssen mindestens ein Jahr lang gültig sein. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt", weist Dorothea Khairat, Leiterin der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, auf Feinheiten beim Einreichen von Gutscheinen hin.

Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
- Gültigkeit von Warengutscheinen: Die Gültigkeit darf hierbei nicht zu knapp bemessen sein. In der Regel gilt eine Frist zwischen zwölf Monaten und drei Jahren. Steht auf dem Gutschein eine kürzere Dauer, ist dies unzulässig. Bei unbefristeten Kupons können Geldgeschenke drei Jahre lang gegen Waren eingetauscht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Gutscheine aus 2008 sind folglich bis zum 31. Dezember 2011 gültig. Wer einen Gutschein in mehreren Etappen einlösen möchte, ist hierbei auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
- Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler das Geld erstatten - abzüglich ihres entgangenen Gewinns. Dieser wird meist zwischen 20 und 25 Prozent veranschlagt.
- Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets. Anderes gilt für verschenkte Kinokarten, die nicht für einen bestimmten Film gelten. Hier muss das Ausstellungsdatum vermerkt sein. Die Gutscheine für den Filmgenuss dürfen jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren verfallen.

Kommt es bei der Einlösung von Gutscheinen zu Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Händler bietet die Dormagener Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW auch individuelle rechtliche Beratungen und Vertretungen an. Die Öffnungszeiten:
Montag: 9.30-12.30, 14-18 Uhr
Dienstag: 9.30-12.30, 14-17 Uhr
Donnerstag: 9.30-12.30, 14-17 Uhr
Freitag: 9.30-13.30 Uhr
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