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Gebäude „Unter den Hecken“ ist gar kein Lost Place
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Dormagen. Nach Zeugenhinweisen trafen Polizeibeamte der Polizeiwache Dormagen vermehrt unberechtigte Personen in einem leerstehenden Gebäude an der Straße Unter den Hecken an. Diese Örtlichkeit wird durch verschiedene Personen in sozialen Netzwerken als so genannter „Lost Place“ beworben und sowohl von Kindern als auch Jugendlichen und Erwachsenen als Abenteuerspielplatz genutzt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Lost Place. Das Betreten dieses Gebäudes erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
Entsprechende Anzeigen liegen dem zuständigen Kriminalkommissariat 25 in Dormagen vor und werden auch weiterhin durch den Eigentümer erstattet.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Betreten leerstehender Gebäude. Denn oftmals gibt es plausible Gründe, warum Gebäude leer stehen. Entweder, weil Einsturzgefahr besteht, gesundheitsgefährliche Stoffe wie Asbest gefunden wurden, oder aber, weil ein Investor einen Umbau oder die Weiterverwendung nicht entscheidend vorantreiben konnte. In den ersten Fällen bestehen sogar konkrete Gefahren für die Gesundheit der sich im Gebäude aufhaltenden Personen. Das unberechtigte Betreten eines solchen Gebäudes kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen und wird durch die Polizei verfolgt. Daher rät die Polizei auch aus Sicherheitsgründen davon ab, leerstehende Gebäude insbesondere für eigene spektakuläre Zwecke zum Erstellen von Bild- und Videomaterial zu betreten.
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11.07.2024 / 11:40 Uhr — Info Dormago / duz
Entsprechende Anzeigen liegen dem zuständigen Kriminalkommissariat 25 in Dormagen vor und werden auch weiterhin durch den Eigentümer erstattet.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Betreten leerstehender Gebäude. Denn oftmals gibt es plausible Gründe, warum Gebäude leer stehen. Entweder, weil Einsturzgefahr besteht, gesundheitsgefährliche Stoffe wie Asbest gefunden wurden, oder aber, weil ein Investor einen Umbau oder die Weiterverwendung nicht entscheidend vorantreiben konnte. In den ersten Fällen bestehen sogar konkrete Gefahren für die Gesundheit der sich im Gebäude aufhaltenden Personen. Das unberechtigte Betreten eines solchen Gebäudes kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen und wird durch die Polizei verfolgt. Daher rät die Polizei auch aus Sicherheitsgründen davon ab, leerstehende Gebäude insbesondere für eigene spektakuläre Zwecke zum Erstellen von Bild- und Videomaterial zu betreten.