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Mit dem Pferd in freier Natur: Reitkennzeichen erforderlich - sonst droht Bußgeld bis 250 Euro
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Rhein-Kreis Neuss/Dormagen. Wer mit dem Pferd in freier Natur unterwegs sein möchte, muss in Nordrhein-Westfalen einmal jährlich eine Reitabgabe zahlen und das bei Ausritten durch Kennzeichen am Pferd nachweisen. Die landesweit gültigen Kennzeichen werden gegen Zahlung der Abgabe von der Unteren Landschaftsbehörde im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss ausgegeben. "Die Mittel aus der Reitabgabe werden zweckgebunden für Bau und Unterhaltung von Reitwegen verwendet und kommen so den Reiterinnen und Reitern wieder zugute", so Karsten Mankowsky, Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss.
Die Abgabe beträgt 25 Euro für privat genutzte Pferde. Für gewerblich genutzte Pferde müssen 75 Euro gezahlt werden. "Leider gibt es immer noch Reiter, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Zur Instandsetzung fehlen dann die Mittel, da sie sich nach dem Bestand an gekennzeichneten Reitpferden richten", erklärt Norbert Clever, Leiter des Amtes für Umweltschutz.
Ulrich Schmitz von der Unteren Landschaftsbehörde ergänzt: "Wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße bis zu 250 Euro rechnen. Die Kontrollen werden in den kommenden Monaten verstärkt." Die Reitkennzeichen können bei Inge Türnau-Sauer vom Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss unter der Telefonnummer 02181/601-6845 bestellt werden. Auf Wunsch werden sie mit einem Überweisungsträger per Post zugeschickt. Informationen zur Reitregelung sind im Internet abrufbar: Klick auf weitere Infos
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07.04.2008 / 12:04 Uhr — Pressemitteilung Rhein-Kreis Neuss
Die Abgabe beträgt 25 Euro für privat genutzte Pferde. Für gewerblich genutzte Pferde müssen 75 Euro gezahlt werden. "Leider gibt es immer noch Reiter, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Zur Instandsetzung fehlen dann die Mittel, da sie sich nach dem Bestand an gekennzeichneten Reitpferden richten", erklärt Norbert Clever, Leiter des Amtes für Umweltschutz.
Ulrich Schmitz von der Unteren Landschaftsbehörde ergänzt: "Wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße bis zu 250 Euro rechnen. Die Kontrollen werden in den kommenden Monaten verstärkt." Die Reitkennzeichen können bei Inge Türnau-Sauer vom Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss unter der Telefonnummer 02181/601-6845 bestellt werden. Auf Wunsch werden sie mit einem Überweisungsträger per Post zugeschickt. Informationen zur Reitregelung sind im Internet abrufbar: Klick auf weitere Infos