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Stadt und Chorhaus Dormagen wollen voneinander profitieren

18.04.2024 / 13:56 Uhr — Info Stadt / duz

Pressefotos
Foto: Stadt Dormagen Bei der Unterzeichnung, sitzend: Heribert Linnartz und Erik Lierenfeld, stehend von links: Willy Schlömer, Horst Herbertz (beide Chorhaus) und Kulturdezernent Dr. Torsten Spillmann
Bei der Unterzeichnung, sitzend: Heribert Linnartz und Erik Lierenfeld, stehend von links: Willy Schlömer, Horst Herbertz (beide Chorhaus) und Kulturdezernent Dr. Torsten Spillmann
Die Stadt Dormagen und das Chorhaus St. Michael haben eine langfristige Zusammenarbeit vereinbart. Bürgermeister Erik Lierenfeld, Kulturdezernent Dr. Torsten Spillmann, Kantor Horst Herbertz und Willy Schlömer vom Chorhaus St. Michael sowie Pfarrer Dr. Heribert Lennartz unterzeichneten gestern einen Kooperationsvertrag. „Das Chorhaus leistet einen wichtigen Beitrag zum musikalischen Bildungs- und Kulturangebot in Dormagen. Dazu zählen regelmäßige und qualifizierte Chorangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Auf Basis der Kooperationsvereinbarung wollen wir unsere Zusammenarbeit vertiefen und uns noch stärker gegenseitig unterstützen“, erklärt Lierenfeld. „Wir freuen uns, mit der Stadt Dormagen einen starken und verlässlichen Partner gefunden zu haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir gegenseitig voneinander profitieren können“, sagt Herbertz.

Die Vereinbarung ermöglicht dem Chorhaus vergünstigte Konditionen bei der Nutzung städtischer Veranstaltungsorte wie der Bürgerhäuser oder der Kulturhalle. Zudem sichert die Stadt Hilfe bei der Vermittlung finanzieller Unterstützungen zu, beispielsweise in Form von Förderprogrammen oder Sponsoren. Im Gegenzug arbeitet das Chorhaus enger mit der städtischen Musikschule zusammen. Konkret geht es unter anderem um die Zusammenarbeit beim Projekt „Klangraum“ sowie „Singpause“, einem Musikangebot an städtischen Grundschulen. Das Chorhaus leistet hierbei im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung bei der Erstellung musikalischer Konzepte sowie der Suche von geeigneten Gesangspädagoginnen.

Die Vereinbarung gilt zunächst für fünf Jahre. Anschließend soll über die Fortführung der Zusammenarbeit entschieden werden.
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