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Fußgängerin bei Kollision mit Pkw leicht verletzt
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Neuss / Dormagen. Am gestrigen Donnerstag befuhr eine 58-jährige Frau aus Dormagen gegen 19 Uhr mit ihrem Pkw die Lupinenstraße in Reuschenberg mit Fahrtrichtung Bergheimer Straße und beabsichtigte, im Kreuzungsbereich Bergheimer Straße / Lupinenstraße / Rosmarinstraße nach links auf die Bergheimer Straße abzubiegen. Eine 31- jährige Neusserin überquerte zu diesem Zeitpunkt fußläufig die Bergheimer Straße mit Gehrichtung Rosmarinstraße. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision, in Folge derer die Fußgängerin leicht verletzt wurde.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen. Personen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Im vergangenen Jahr (2022) waren 22,5 Prozent der aufgenommenen Verkehrsunfälle geschuldet durch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein-, An- oder Rückwärtsfahren. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Weitere Informationen zur Verkehrsunfallstatistik finden Sie auf unserer Homepage unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verkehrsunfallstatistik-2022-0
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22.12.2023 / 14:41 Uhr —
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen. Personen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Im vergangenen Jahr (2022) waren 22,5 Prozent der aufgenommenen Verkehrsunfälle geschuldet durch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein-, An- oder Rückwärtsfahren. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. Weitere Informationen zur Verkehrsunfallstatistik finden Sie auf unserer Homepage unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verkehrsunfallstatistik-2022-0