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BuT-Paket: Nachhilfe ist auch online und in den Ferien möglich

17.07.2023 / 11:57 Uhr — Presseinfo Kreis / duz

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Foto: GettyImages-1373258176 Es gibt Zuschüsse für die Online-Nachhilfe nun auch in den Schulferien
Es gibt Zuschüsse für die Online-Nachhilfe nun auch in den Schulferien
Leistungen zur Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können weiterhin sowohl für Präsenz- als auch für Online-Angebote bewilligt werden. Das teilt der Rhein-Kreis Neuss mit. Wegen der Corona-Pandemie hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2020/2021 erstmals die Möglichkeit eingeräumt, Zuschüsse vorrübergehend auch für Online-Nachhilfe zu nutzen. Das gilt bis auf Weiteres auch im Schuljahr 2023/2024. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.

Die Online-Lernförderung hat tagsüber stattzufinden. Bei der konkreten Festlegung der Zeiten durch den Sozialleistungsträger ist das Alter der Schüler zu berücksichtigen. Eine Lernförderung an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen. Die ortsübliche Vergütung für die Lernförderung ist zu zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die vor Ort übliche Vergütung für Einzelunterricht zu bezahlen, auch wenn bisher nur die Leistung für Gruppenunterricht gewährt wurde. Vor dem Hintergrund der wegen der pandemischen Lage noch bestehenden Defizite ist ausnahmsweise und ab sofort auch das Nachholen der Lernförderung in den Schulferien möglich.

Die Nachhilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ist bei allen im Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss aufgeführten Anbietern möglich. Dazu zählen auch Privatpersonen. In dem Verzeichnis sind die Preise aufgeführt, die in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Laut Gesetz entfällt die gesonderte Antragstellung für die Nachhilfe für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) bis zum 31. Dezember 2023. Für Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezieher muss die Lernförderung weiterhin beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Sobald die Schule bestätigt, dass ein außerschulischer Lernförderbedarf besteht, können Familien einen Anbieter aus dem Verzeichnis des Kreises auswählen und unter Vorlage eines Vertrags beziehungsweise eines Kostenvoranschlags die Kostenübernahme für die Nachhilfe beim Jobcenter beziehungsweise beim Sozialamt beantragen. Dies ist auch digital möglich. Nähere Informationen stehen im Internet: www.rhein-kreis-neuss.de/lernfoerderung.
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