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Polizei nimmt Autoposer und Raser am "Car-Freitag" ins Visier
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Der kommende "Car-Freitag" (Karfreitag, 07.04.) ist für viele Menschen in der Tuning- und Autoposer-Szene eine Art Saisonauftakt. Daher rechnet die Polizei an diesem Tag mit einem möglicherweise verstärkten Aufkommen von modifizierten Fahrzeugen und Geschwindigkeits-Enthusiasten auf den Straßen.
Im letzten Jahr (2022) wurden durch die Kreispolizeibehörde insgesamt 167 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Daneben wurden auch weitere festgestellte Verkehrsverstöße geahndet. Der öffentliche Verkehrsraum und seine Straßen sind keine Rennstrecken und keine Schauplätze für ein Kräftemessen oder zur Selbstinszenierung. Daher fährt die Polizei hier eine "Null-Toleranz" Strategie.
Die Kreispolizeibehörde kontrolliert zudem regelmäßig getunte Autos und wird auch Karfreitag zum Anlass nehmen, genau hinzuschauen. Aufgrund der Gefährdungen, die von nicht fachgerecht durchgeführten Fahrzeugveränderungen ausgehen, wird die Polizei bei Verstößen in jedem Fall einschreiten. Speziell geschulte Beamte wissen genau, wo sie bei auffallend lauten oder tiefen Fahrzeugen hinschauen müssen. Wenn an Autos nicht vorschriftsmäßige technische und bauliche Veränderungen (zum Beispiel an Motor, Karosserie, Abgasanlage, Luftfilter) durchgeführt wurden, wird - wenn notwendig - sogar eine weitere Straßennutzung mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Wagen muss dann abgeschleppt werden. Manche Veränderungen führen gar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine entsprechende Beurteilung findet regelmäßig durch Gutachter statt. Neben den zu erwartenden Bußgeldern müssen die Autobesitzer auch die Kosten des Sachverständigen sowie die Abschleppgebühren zahlen. Alle illegalen technischen Veränderungen müssen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurück gebaut werden.
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05.04.2023 / 18:57 Uhr —
Im letzten Jahr (2022) wurden durch die Kreispolizeibehörde insgesamt 167 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Daneben wurden auch weitere festgestellte Verkehrsverstöße geahndet. Der öffentliche Verkehrsraum und seine Straßen sind keine Rennstrecken und keine Schauplätze für ein Kräftemessen oder zur Selbstinszenierung. Daher fährt die Polizei hier eine "Null-Toleranz" Strategie.
Die Kreispolizeibehörde kontrolliert zudem regelmäßig getunte Autos und wird auch Karfreitag zum Anlass nehmen, genau hinzuschauen. Aufgrund der Gefährdungen, die von nicht fachgerecht durchgeführten Fahrzeugveränderungen ausgehen, wird die Polizei bei Verstößen in jedem Fall einschreiten. Speziell geschulte Beamte wissen genau, wo sie bei auffallend lauten oder tiefen Fahrzeugen hinschauen müssen. Wenn an Autos nicht vorschriftsmäßige technische und bauliche Veränderungen (zum Beispiel an Motor, Karosserie, Abgasanlage, Luftfilter) durchgeführt wurden, wird - wenn notwendig - sogar eine weitere Straßennutzung mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Wagen muss dann abgeschleppt werden. Manche Veränderungen führen gar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine entsprechende Beurteilung findet regelmäßig durch Gutachter statt. Neben den zu erwartenden Bußgeldern müssen die Autobesitzer auch die Kosten des Sachverständigen sowie die Abschleppgebühren zahlen. Alle illegalen technischen Veränderungen müssen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurück gebaut werden.