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Schwerpunktkontrollen: Polizei nahm E-Scooter-Fahrer ins Visier

28.03.2023 / 15:01 Uhr —

Pressefotos Am Montagmorgen (27.03.) führte der Schwerpunktdienst der Polizei Rhein-Kreis Neuss einen Sondereinsatz zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in den Städten Neuss, Grevenbroich und Dormagen durch. Besonders die Bereiche um Bahnhöfe und Haltestellen wurden verstärkt bestreift.

Im Rahmen des Einsatzes kontrollierten die Beamten insgesamt 47 Personen, 15 E-Scooter und 13 Fahrräder. Neben kleineren Verkehrsverstößen hatte die Polizei insbesondere bei den Kontrollen von E-Scootern und deren Nutzern den richtigen Riecher. Dabei fielen auch in Dormagen drei Personen auf, die Drogen konsumiert hatten.

Eine Streifenwagenbesatzung des Schwerpunktdienstes stoppte gegen 10:30 Uhr auf dem Rübenweg die Fahrt zweier E-Scooter-Fahrer. Beide E-Scooter verfügten nicht über den nötigen Versicherungsschutz. Zudem stellten die Beamten fest, dass sowohl der 39-jährige Dormagener sowie dessen 33-jährige Begleitung, unter Drogeneinfluss standen. Beide Personen mussten die Beamten zur Polizeiwache Dormagen zur Blutprobenentnahme begleiten. Auch den beiden Dormagenern blühen nun diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Gleiches Bild ergab sich während einer Kontrolle gegen 11:30 Uhr auf der Haberlandstraße. Nicht nur, dass der Versicherungsschutz fehlte, sondern auch hier wurde festgestellt, dass die 39-jährige Fahrzeugnutzerin aus Dormagen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Nach Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache Dormagen wurde die Dormagenerin entlassen, entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

Grundsätzlich gilt das E-Scooter, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Beispielsweise gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Ebenso müssen E-Scooter zwingend versichert werden. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Dies, obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist.
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