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Mit E-Scooter zu schnell, ohne Führerschein und Licht

20.01.2023 / 19:23 Uhr —

Pressefotos Horrem. Am gestrigen Donnerstag fiel Polizeibeamten im Rahmen der Streife an der Straße "Am Rübenweg" gegen 16.50 Uhr ein Verkehrsteilnehmer auf, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war, hielten die Beamten den 51-Jährigen an. Es stellte sich heraus, dass der Dormagener den E-Scooter nicht einmal eine Stunde zuvor an der Polizeiwache Dormagen abgeholt hatte. Das Fahrzeug war am 4. Januar gegen 20.10 Uhr an der Emdener Straße sichergestellt worden, nachdem der ohne Licht fahrende Mann den Polizeibeamten aufgefallen war. Zudem hatten sie aufgrund des eigenen Tachometers bemerkt, dass der E-Scooter offenbar mit einer höheren Geschwindigkeit als den für Elektrokleinstfahrzeugen erlaubten 20 km/h unterwegs gewesen sein musste.

Bei einer genaueren Betrachtung ließ sich in der Tat feststellen, dass das Fahrzeug bis zu 40 km/h fahren konnte - und somit für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen war. Der 51-Jährige gab zu, dass ihm dies bewusst sei. Deshalb sei er ja ohne Licht gefahren, um "unauffälliger" zu sein. Das Fahrzeug habe er sich angeschafft, weil er keinen Führerschein besitze. Immerhin: Ein Versicherungskennzeichen hatte der E-Scooter zu dem Zeitpunkt. Es gehörte allerdings zu einem anderen Fahrzeug. Damit war auch der Strafbestand der Urkundenfälschung erfüllt, der nun zum Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzukam. Der also ohne gültigen Versicherungsschutz geführte E-Scooter wurde zunächst sichergestellt und der Mann belehrt, dass er mit diesem Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf.

Dies wurde ihm erneut und ausdrücklich bei der Herausgabe am 19. Januar mitgeteilt. Dass er nach nicht einmal einer Stunde erneut erwischt werden würde, damit hatte er wohl nicht gerechnet. Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer, auch potenzielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar.

Wer sich über das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen - zum Beispiel auch über die zugelassene Höchstgeschwindigkeit - informieren möchte, kann dies etwa HIER tun.
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