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Nach Unfallflucht doppeltes Strafverfahren

19.01.2008 / 23:14 Uhr —

Pressefotos Horrem. Heute kam es gegen 12.25 Uhr auf der Zonser Straße zu einem Verkehrsunfall. Ein 50-jähriger Zweiradfahrer geriet mit seiner Suzuki im kurvigen Straßenverlauf in den Gegenverkehr und prallte dort mit einem 36-Jährigen zusammmen, der mit einem Ford Mondeo unterwegs war. Der Mondeofahrer stellte in der Atemluft des Zweiradfahrers Alkoholgeruch fest. Dieser jedoch entfernte sich unter Zurücklassung des Kraftrades von der Unfallstelle.

Im Zuge der Unfallaufnahme und der Ermittlungen meldete der Halter des Zweirades telefonisch sein Fahrzeug als entwendet. Die Gesamtumstände lassen den Schluss zu, dass es sich bei beiden Personen um dieselbe Person handelt. Der Mann wurde zuhause aufgesucht. Er war alkoholsiert und seine Einlassungen über den angeblichen Diebstahl seines Kraftrades waren nicht glaubwürdig. Ihm wurden Blutproben entnommen und weitere Beweismittel sichergestellt. Nun erwartet den Mann nicht nur ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht sondern auch wegen Vortäuschen einer Straftat. Es wurde niemand verletzt. Der Sachschaden wird auf 2600 Euro geschätzt.
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