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Reaktion: Auch Buchhandlungen müssen Termine vereinbaren

22.03.2021 / 16:41 Uhr — Dormago

Pressefotos Diesen Hickhack hätte man verhindern können. Jedenfalls hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie erwartet auf die heute bekanntgegebene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Dormago berichtete) reagiert und eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen, die ab morgen gilt. Die vom OVG als „insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Nachmittag. Dies gelte vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40 qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Dann warten wir mal auf die Ergebnisse der heutigen Kanzlerin- und Ministerpräsidentenkonferenz.
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