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Maskenpflicht in der Bahn: Am Montag Schwerpunktkontrollen

21.08.2020 / 11:15 Uhr — PM / bs

Pressefotos Am kommenden Montag, 24. August, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) NRW-weit die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Masken-Muffeln droht ein Bußgeld von 150 Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Unser Ziel muss es sein, die Fahrgäste maximal zu schützen.“

Bei der gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen am Montag Schwerpunktkontrollen statt. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Am nächsten Halt müssen Masken-Verweigerer den Zug verlassen und werden von der Bundespolizei in Empfang genommen.

Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. „Die Maske ist in den Zügen das wirksamste Mittel gegen das Corona-Virus. Deshalb müssen wir uns alle an die Regel halten“, so Wüst weiter. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
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