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Auch in Schulbussen gilt die Mund- und Nasenbedeckungspflicht

10.08.2020 / 16:15 Uhr — PI / bs

Pressefotos Das Verkehrsministerium teilte bereits mit, dass inzwischen jeder verstanden haben sollte, dass in Bussen und Bahnen Mund- und Nasenbedeckungspflicht gilt. Deshalb ist ganz klar: Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle den Bus verlassen und zahlen. Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz einer entsprechenden Aufforderung weiter weigern, die Mund- und Nasenbedeckung aufzusetzen. Diese Ermahnung soll wegfallen, da keine langen Diskussionen mit „Masken-Muffeln“ gewollt sind. Das Ordnungsamt der Stadt Dormagen wird zum Schuljahresbeginn verstärkt Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung durchführen.

„Zum Schutz der Fahrgäste, die sich an diese Regelungen halten, werden wir auf das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in den StadtBussen auch weiterhin bestehen und „Masken-Muffel“ von der Beförderung ausschließen“, so Klaus Schmitz, Geschäftsführer der StadtBus Dormagen GmbH. „Es sind glücklicherweise nur vereinzelte Fahrgäste ohne Mund- und Nasenbedeckung in unseren StadtBussen anzutreffen, aber auch da hoffen wir auf Einsicht und Einhaltung. Wer sich trotzdem verweigert, muss mit der Hinzuziehung der Ordnungsbehörden und einem hohen Bußgeld rechnen.“

Zum Schulbeginn am 12. August d.J. fahren auch die Schulbusse wieder wie gewohnt, auch hier gilt die Mund- und Nasenbedeckungspflicht. „SchülerInnen, die im gut erreichbaren Radius ihrer Schule wohnen, sollten bitte auch alternative Beförderungsmöglichkeiten prüfen, wie z.B. das Fahrrad“ so Schmitz weiter. „Ein Ausbau der Fahrzeugkapazitäten ist kaum realisierbar, da am Markt bereits vor Corona alle verfügbaren Busse im Einsatz waren, um SchülerInnen aus allen Stadtteilen an insgesamt drei Schulstandorte zu befördern.
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