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Tipps zur Umsetzung von Maßnahmen bei Wiedereröffnung

17.04.2020 / 17:42 Uhr — Presseinfo IHK / duz

Pressefotos
Foto: BGHW
Zusätzlich zu den bereits geöffneten Geschäften dürfen ab Montag, 20. April, auch Läden mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen (Dormago berichtete). Ausgenommen von der 800-Quadratmeter-Begrenzung sind Autohäuser, Fahrradhändler, Buchhandlungen sowie in NRW als Sonderregelung auch Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte. Allerdings müssen alle Geschäfte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deshalb hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein auf ihrer Website Tipps zur Umsetzung der von der Landesregierung vorgegeben Maßgaben gesammelt.

„Die Händler müssen unbedingt Hygiene- und Abstandvorschriften einhalten und dafür vor der Wiedereröffnung die Voraussetzungen schaffen. Schließlich liegt es jetzt in unser aller Verantwortung, dass sich die Infektionszahlen durch die Lockerungen nicht erhöhen“, sagt Elke Hohmann, Leiterin des IHK-Bereichs Innovation, Digitales und Wachstum.

Darüber hinaus macht die IHK darauf aufmerksam, dass Einzelhändler, die sich über die Größe ihrer Verkaufsfläche nicht im Klaren sind, in die Baugenehmigung schauen sollten. Sie liegt dem Eigentümer der Immobilie vor. Ist der Eigentümer nicht erreichbar oder die Genehmigung nicht auffindbar, sollten Einzelhändler bei der kommunalen Baugenehmigungsbehörde eine schriftliche Information einholen.

Hinweise und Tipps zur Wiedereröffnung
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