Nachricht
Erst das Bronzeabzeichen bescheinigt sicheres Schwimmen
Pressefotos
Ein konkretes Ziel des städtischen Fachbereichs Bildung, Kultur und Sport, das auch im aktuellen Wirtschaftsplan der Stadt festgeschrieben ist, formuliert den Anspruch, dass mindestens 80 % der Nichtschwimmer in den Grundschulen das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ erreichen. Die CDU-Fraktion möchte nun gerne wissen, welche konkreten Maßnahmen erforderlich wären, um bei der Schwimmförderung das bisherige Minimalziel „Seepferdchen“ durch die Zielsetzung „Bronzeabzeichen“ zu ersetzen. Ein Antrag zur Erteilung eines Prüfauftrages wurde von den Christdemokraten für die Sitzung des Sportausschusses am 3. März bei der Verwaltung eingereicht.
Trainerin Ramona Noorman, die im Auftrag des städtischen Sportservice das Schwimmtraining an den Schulen unterstützt, hatte bereits in der Sitzung des Sportausschusses am 12. Oktober 2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Erreichen des „Seepferdchen“ keine volle Schwimmfähigkeit nachgewiesen wird und die Kinder bis dahin lediglich die Fähigkeit erwerben, sich eine gewisse Zeit über Wasser halten zu können. Ein Thema, dass auch durch die Neuregelung der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Prüfungsordnung für die Schwimmabzeichen wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist. Erst mit dem Erreichen des Bronzeabzeichen, für das u. a. ein 15-minütiges Schwimmen über eine Mindestdistanz von 200 Metern erforderlich ist, erreichen die Schülerinnen und Schüler die notwendige Sicherheit beim Schwimmen.
Zur Startseite von Dormago.de oder zurück zu letzten Seite
12.02.2020 / 16:13 Uhr — bs
Trainerin Ramona Noorman, die im Auftrag des städtischen Sportservice das Schwimmtraining an den Schulen unterstützt, hatte bereits in der Sitzung des Sportausschusses am 12. Oktober 2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Erreichen des „Seepferdchen“ keine volle Schwimmfähigkeit nachgewiesen wird und die Kinder bis dahin lediglich die Fähigkeit erwerben, sich eine gewisse Zeit über Wasser halten zu können. Ein Thema, dass auch durch die Neuregelung der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Prüfungsordnung für die Schwimmabzeichen wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist. Erst mit dem Erreichen des Bronzeabzeichen, für das u. a. ein 15-minütiges Schwimmen über eine Mindestdistanz von 200 Metern erforderlich ist, erreichen die Schülerinnen und Schüler die notwendige Sicherheit beim Schwimmen.