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Wahlamt: Bereitschaftsdienst am Rosenmontag
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Dormagen. Vielleicht hat ja noch jemand Interesse: Am Rosenmontag, 4. März, läuft jedenfalls um 18 Uhr die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen beim Bundeswahlleiter für die Europawahl am 26. Mai ab. Im Zuge des Wahlvorschlagsverfahrens müssen Parteien und Wahlvorschlagsträger so genannte Unterstützungsunterschriften beibringen. Die kommunalen Wahlämter überprüfen und bestätigen das Wahlrecht des jeweiligen Unterstützers, bevor die Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Vor diesem Hintergrund bietet das Wahlamt der Stadt Dormagen am 4. März eine Rufbereitschaft an. Unter der Nummer 0162 2498913 ist das Wahlamt zwischen 8 und 17 Uhr erreichbar. Bestätigung(en) des Wahlrechts können in dieser Zeit vorgenommen werden.
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27.02.2019 / 13:48 Uhr — Presseinfo Stadt / duz
Vor diesem Hintergrund bietet das Wahlamt der Stadt Dormagen am 4. März eine Rufbereitschaft an. Unter der Nummer 0162 2498913 ist das Wahlamt zwischen 8 und 17 Uhr erreichbar. Bestätigung(en) des Wahlrechts können in dieser Zeit vorgenommen werden.