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Gesetzliche Ruhezeiten einhalten
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Dormagen. Die ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen locken wieder viele Menschen aus ihren Häusern hervor. Die Fenster werden geöffnet, um die wärmere Jahreszeit zu genießen. Musik dringt aus den Wohnungen. Und auch die Natur erwacht aus dem Winterschlaf, so dass der Rasen wieder regelmäßig gemäht werden muss. „All das ist zwangsläufig mit Lärm verbunden“, sagt Ordnungsamtsleiter Holger Burdag. Im Interesse eines friedlichen Miteinanders sind dabei jedoch die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.
So gilt von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe. Auch außerhalb dieser Zeit hat sich jeder so zu verhalten, dass übermäßige Belästigungen für die Nachbarn vermieden werden. Besonders lärmintensive Arbeiten wie motorbetriebenes Rasenmähen, Bohren, Hämmern und Sägen sind nur von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr erlaubt. Von 13 bis 15 Uhr gilt die Mittagsruhe. „An Sonn- und Feiertagen sind derartige Arbeiten generell untersagt“, macht Burdag deutlich. Fragen beantwortet das Ordnungsamt gern unter Tel.: 02133/257-314.
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22.03.2007 / 23:00 Uhr — Harald Schlimgen / Stadt Dormagen
So gilt von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe. Auch außerhalb dieser Zeit hat sich jeder so zu verhalten, dass übermäßige Belästigungen für die Nachbarn vermieden werden. Besonders lärmintensive Arbeiten wie motorbetriebenes Rasenmähen, Bohren, Hämmern und Sägen sind nur von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr erlaubt. Von 13 bis 15 Uhr gilt die Mittagsruhe. „An Sonn- und Feiertagen sind derartige Arbeiten generell untersagt“, macht Burdag deutlich. Fragen beantwortet das Ordnungsamt gern unter Tel.: 02133/257-314.