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Zuschuss für Verbesserung kommunaler Warnsysteme
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Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten zehn Millionen Euro gezielt für den Aufbau kommunaler Warnsysteme. Damit können sie ihre Warnmöglichkeiten ausbauen und weiterentwickeln, um im Katastrophen- oder Schadensfall schnell und flächendeckend zu informieren und zu warnen. „Großfeuer, Hochwasser, Zugunfälle oder Orkane können plötzlich und jederzeit auftreten. Wir wollen im Ernstfall noch schneller reagieren können“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger.
Die Warnung der Menschen wird von den Städten, Gemeinden und Kreisen wahrgenommen. Das Land unterstützt sie mit der zweckgebundenen Zuwendung bei der Erfüllung dieser wichtigen kommunalen Aufgabe. Die Städte und Gemeinden entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit, wie sie die Bevölkerung im Katastrophenfall warnen. Die Zuwendung erfolgt unbürokratisch in Form von Pauschalen, Anträge sind nicht erforderlich. Die Verwendung der Mittel muss bis Ende 2015 nachgewiesen werden.
„Mit dem jetzt gezahlten Zuschuss können die Kommunen vorhandene Warnsysteme verbessern oder neue abgestimmte Konzepte erstellen. Ziel ist ein landesweit einheitliches Warnsystem“, betonte der Innenminister. Als weiterer Schritt auf diesem Weg arbeitet eine landesweite Arbeitsgruppe an einem einheitlichen Warnkonzept und Musterwarntexten für typische Gefährdungslagen. Weiterhin wird das Land allen Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte das gemeinsam von Bund und Ländern entwickelte „modulare Warnsystem“ (MoWaS) zur Verfügung stellen. Den Anfang machen in diesem Jahr 12 Pilotbehörden, darunter die Feuerwehrleitstellen in Köln, Duisburg und Münster sowie in den Kreisen Neuss, Steinfurt und Warendorf. Mit dem neuen System werden nach dem Endausbau (2015) sowohl landesweite als auch regional begrenzte Warnungen möglich sein.
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01.05.2014 / 14:10 Uhr — Presseinfo / duz
Die Warnung der Menschen wird von den Städten, Gemeinden und Kreisen wahrgenommen. Das Land unterstützt sie mit der zweckgebundenen Zuwendung bei der Erfüllung dieser wichtigen kommunalen Aufgabe. Die Städte und Gemeinden entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit, wie sie die Bevölkerung im Katastrophenfall warnen. Die Zuwendung erfolgt unbürokratisch in Form von Pauschalen, Anträge sind nicht erforderlich. Die Verwendung der Mittel muss bis Ende 2015 nachgewiesen werden.
„Mit dem jetzt gezahlten Zuschuss können die Kommunen vorhandene Warnsysteme verbessern oder neue abgestimmte Konzepte erstellen. Ziel ist ein landesweit einheitliches Warnsystem“, betonte der Innenminister. Als weiterer Schritt auf diesem Weg arbeitet eine landesweite Arbeitsgruppe an einem einheitlichen Warnkonzept und Musterwarntexten für typische Gefährdungslagen. Weiterhin wird das Land allen Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte das gemeinsam von Bund und Ländern entwickelte „modulare Warnsystem“ (MoWaS) zur Verfügung stellen. Den Anfang machen in diesem Jahr 12 Pilotbehörden, darunter die Feuerwehrleitstellen in Köln, Duisburg und Münster sowie in den Kreisen Neuss, Steinfurt und Warendorf. Mit dem neuen System werden nach dem Endausbau (2015) sowohl landesweite als auch regional begrenzte Warnungen möglich sein.