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Jobcenter: Einschränkungen im IT-Verfahren
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Die anstehende Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA) macht auch technische Anpassungen von zentralen IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) notwendig. "Diese sind sehr komplex und zeitaufwändig", erklärt die Agentur. Die BA sei immer bestrebt, neue IT-Einbindungen an Wochenenden vorzunehmen, um die Abläufe in den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht zu beeinträchtigen. So erfolgt die Umstellung des IT-Programms zur Berechnung und Bescheidung von Arbeitslosengeld II (A2LL) am letzten Wochenende im August.
Weiter heißt es in der aktuellen Presseinformation: "Aufgrund des Umfangs der notwendigen technischen Änderungen sowie der hierfür benötigten Zeit muss die Umstellung bereits in der Nacht auf den Freitag beginnen. Daher wird das IT-Verfahren A2LL am Freitag, 30. August, bundesweit in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) nicht zur Verfügung stehen.
Leistungsrechtliche Anliegen können durch die MitarbeiterInnen an diesem Tag daher leider nur eingeschränkt bearbeitet werden."
Die Monatszahlung für September an die rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften werde zu diesem Zeitpunkt bereits veranlasst sein. "Die Auszahlung der Leistungen wird also pünktlich erfolgen."
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28.08.2013 / 9:51 Uhr — Presseinfo / duz
Weiter heißt es in der aktuellen Presseinformation: "Aufgrund des Umfangs der notwendigen technischen Änderungen sowie der hierfür benötigten Zeit muss die Umstellung bereits in der Nacht auf den Freitag beginnen. Daher wird das IT-Verfahren A2LL am Freitag, 30. August, bundesweit in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) nicht zur Verfügung stehen.
Leistungsrechtliche Anliegen können durch die MitarbeiterInnen an diesem Tag daher leider nur eingeschränkt bearbeitet werden."
Die Monatszahlung für September an die rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften werde zu diesem Zeitpunkt bereits veranlasst sein. "Die Auszahlung der Leistungen wird also pünktlich erfolgen."