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Hunde gehören nicht auf Spielplätze

09.04.2013 / 15:55 Uhr — Presseinfo Stadt

Pressefotos Dormagen. Jeder Hundehalter kann ein positives Bild durch vorbildliches und rücksichtsvolles Auftreten im Stadtgebiet zeigen. Dabei muss auf einige Regelungen geachtet werden, sobald Mensch und Hund unterwegs sind.
Hunde sollten lediglich frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden. Überwiegend in innerörtlichen Bereichen und Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht, wie in Fußgängerzonen, Parkanlagen oder öffentlichen Gebäuden. In Wäldern und unter Landschaftsschutz stehenden Gebieten müssen Hunde außerhalb der Wege angeleint werden.

Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist laut Landesjagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Unbeaufsichtigt ist ein Hund dann, wenn er sich weit entfernt von seinem Halter oder der Hundeführer nicht die Möglichkeit hat, durch zum Beispiel gezielte Kommandos den Hund unter Kontrolle zu bekommen. Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden, auch nicht angeleint. Hundehalter sollten beachten, dass Hundekot Abfall ist und unverzüglich entfernt werden muss. Hundekot enthält Bakterien, eventuell auch Parasiten und Würmer. Landwirte beschweren sich immer wieder über die Verunreinigung durch Hunde auf ihren Feldern, Wiesen und Gemüseflächen.
Hundehalter sollten die Regelungen des Ordnungsamtes einhalten, um kein saftiges Bußgeld zahlen zu müssen und wenn sie einen angenehmen Spaziergang mit ihrem vierbeinigen Begleiter genießen wollen.
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