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Schöffen sollten ausgeprägten Gerechtigkeitssinn haben

12.12.2012 / 14:32 Uhr — Presseinfo / duz

Pressefotos Dormagen. Bereits 2013 werden bundesweit Schöffen ab dem 1. Januar 2014 für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Servicebereich Recht der Stadt Dormagen sucht Frauen und Männer zwischen 25 und 69 Jahren, die bei den Amtsgerichten Neuss und Düsseldorf sowie am Landgericht Düsseldorf als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Die Interessenten müssen in Dormagen wohnen, deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Vorbestrafte oder Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, können nicht berücksichtigt werden. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizisten, Bewährungshelfer, Strafvoll-zugsbedienstete) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Gesucht werden Menschen, die über Lebenserfahrung, soziale Kompetenz und Menschenkenntnis verfügen. Sie sollten einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn haben und urparteiisch, objektiv und selbstständig urteilen können, damit sie verantwortungsbewusst in das Leben von Menschen eingreifen können. Interessenten sollten nicht nur über Kommunikations- und Dialogfähigkeit verfügen, sondern auch über eine robuste Gesundheit, da die Sitzungen der Gerichte sehr lang und anstrengend sein können.

Bewerber für das Schöffenamt sollen sich bis zum 30. April beim Service Recht, Mathias-Giesen-Straße 11, bewerben. Weitere Auskünfte erteilt von dienstags bis freitags, 8 bis 13 Uhr, Petra Diehm, Telefon 02133/257-426 oder per E-Mail petra.diehm@stadt-dormagen.de .
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