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Kanal-TÜV: Empfehlung der Technischen Betriebe

03.12.2012 / 14:43 Uhr — Presseinfo / duz

Pressefotos Dormagen. Mit der landesweiten Neuregelung des „Kanal-TÜVs“ befasste sich der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Dormagen in seiner jüngsten Sitzung. Nach den Plänen der Landesregierung sollen für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen, künftig keine Fristen für die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse festgelegt werden. In Wasserschutzgebieten soll es dagegen weiterhin eine TÜV-Pflicht geben. Dort müssen die Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden, bis Ende 2015 auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Das gilt auch für industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden. Industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, sollen bis Ende 2020 geprüft werden.

„Da wir in weiten Bereichen von Dormagen Wasserschutzzonen haben, wird es sich nicht verhindern lassen, dass auch nach der geplanten Neuregelung die Eigentümer zahlreicher älterer Häuser bei uns von der Prüfpflicht betroffen sind“, erläutert Thomas Wedowski, Leiter der Stadtentwässerung bei den Technischen Betrieben Dormagen. Der Verwaltungsrat beschloss, „keine Fristen an die Hauseigentümer zu setzen, die über die Pläne der Landesregierung hinaus gehen.“ Vielmehr sollen sämtliche Erleichterungen beim Kanal-TÜV auch für die Eigentümer in Dormagen gelten. „Bis zur endgültigen Novellierung des Landeswassergesetzes empfehlen wir den Bürgern, keine Aufträge mehr für Dichtheitsprüfungen zu erteilen“, sagt Wedowski.

Für Fragen zur aktuellen Rechtslage steht er telefonisch unter 02133/257-833 zur Verfügung.
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