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Bürgermeister können freiwillig auf ein Jahr ihrer Amtszeit verzichten

20.11.2012 / 23:55 Uhr — duz

Pressefotos Kritik hagelte es nach dem damaligen Beschluss der CDU/FDP-Mehrheit im Landtag, die Wahl der Bürgermeister und Landräte von der Ratswahl abzukoppeln. Durch die Gesetzesänderung kam es dazu, dass auch der Dormagener Bürgermeister bis 2015 im Amt ist, der Rat aber nur bis 2014. Die SPD/Grüne-Mehrheit will den inzwischen auch von CDU-Fraktionschef Laumann als Fehler bezeichneten Schritt rückgängig machen. Den rechtlich komplizierten Weg zeigt der jetzt eingebrachte Gesetzesentwurf auf. Danach wird der Stadtrat zwischen dem 1. April und 15. Juli am Tag der Europawahl 2014 gewählt und eine bis 2020 um ein Jahr verlängerte Amtszeit haben. Die Bürgermeisterwahl würde am 13. September 2015 stattfinden, der/die Gewählte soll dann nur fünf Jahre im Amt bleiben. Somit könnten die gemeinsamen Kommunalwahlen wieder 2020 durchgeführt werden.

Das besondere Angebot von SPD und Grüne ist mit einem speziellen Anreiz verbunden. Bürgermeister können auf ein Jahr ihrer eigentlichen Amtszeit verzichten, somit den Weg für eine gemeinsame Wahl schon 2014 freiwillig möglich machen und können dafür vorzeitig in den Ruhestand treten. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es hierzu: "Ein Teil des Landes kommt in den Genuss der Neuregelung. Die Reform wird damit "auf Räder gesetzt". In dieser partiellen vorherigen Erreichung des Reformzieles liegt eine Erleichterung des Gesamtvorhabens."
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