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Bürgerentscheid: Das ist bei der Briefabstimmung zu beachten

06.11.2012 / 16:22 Uhr — Stadt Dormagen

Pressefotos Dormagen. Bei dem Bürgerentscheid über den Erhalt der Römer-Therme besteht die Möglichkeit der Briefabstimmung. Diese kann mit den zugesandten Abstimmungsunterlagen unter anderem schriftlich per Post oder elektronisch beantragt werden. „Viele Menschen kommen derzeit auch ins Wahlamt im Historischen Rathaus und wollen dort direkt schon ihre Stimme abgeben. Dabei sind jedoch nach den wahlrechtlichen Bestimmungen einige Formalitäten zu beachten“, informiert Wahlbeauftragter Michael Feiser. Zunächst müssen die Bürger den Antrag auf Briefabstimmung auf der Rückseite ihrer Abstimmungsbenachrichtigung ausfüllen. Bei einer persönlichen Abgabe des Antrags an die Wahlamtsmitarbeiter ist der Personalausweis vorzulegen. Nach dem Erhalt der Briefabstimmungsunterlagen müssen die Wahlberechtigten noch eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen, bevor sie den Stimmzettel ausfüllen und in einem verschlossenen Briefumschlag zurückgeben können. „Wegen des derzeitigen Andrangs kann es etwas dauern, bis alle Formalitäten im Wahlamt erledigt sind. Wer dazu keine Zeit hat, sollte bei der Briefabstimmung den normalen postalischen Weg wählen“, bittet Feiser um Verständnis.

Bei dem Bürgerentscheid am 25. November geht es um die Frage, ob die Stadt sich mit einem Zuschuss von maximal 200 000 Euro jährlich den Erhalt der Römer-Therme ermöglichen soll. Eine Mehrheit von nach aktuellem Stand mindestens 7628 Bürgern muss für dieses Anliegen stimmen, damit der Bürgerentscheid im Sinne des TSV Bayer Dormagen als Betreiber der Römer-Therme Erfolg hat.
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