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Rechte im Minijob
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Dormagen. Das Büro der städtischen Gleichstellungsbeauftragten macht auf eine Veranstaltung der Reihe „Punkt 19“ aufmerksam, die vor allem für viele Frauen als Minijob-Arbeitnehmerinnen interessant sein dürfte. Über Rechte und Pflichten der geringfügig Beschäftigten informieren die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Julika Himmel und Rechtsanwalt Michael Weber am Montag, 19. November, 19 Uhr, im „Cafè seitenweise“, Kölner Str. 145.
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Das legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz klar fest. Da in so genannten Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, welche vom Gesetz verboten ist. Die Referenten klären zu den wichtigsten Punkten des Themas auf und stehen im Anschluss daran für Fragen zur Verfügung.
Info: Eintritt drei Euro, Anmeldung erwünscht Telefon 02133/257-358 oder 02133/45444
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24.10.2012 / 19:22 Uhr — Stadt Dormagen
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Das legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz klar fest. Da in so genannten Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, welche vom Gesetz verboten ist. Die Referenten klären zu den wichtigsten Punkten des Themas auf und stehen im Anschluss daran für Fragen zur Verfügung.
Info: Eintritt drei Euro, Anmeldung erwünscht Telefon 02133/257-358 oder 02133/45444